Bautechnik

Berufsbegleitender L.L.M. Studiengang betrachtet Lebenszyklus von Bauwerken im Kontext des Baurechts

Der nächste Master "Baurecht im Lebenszyklus von Bauwerken" startet zum Wintersemester 2024/2025. Interessierte können sich ab sofort für den Kooperationsstudiengang von BWI Bau und FH Münster bewerben.

Baurechtliche Fragestellungen spielen heutzutage in allen Bereichen der Baubranche – Technik, Baubetrieb, Betriebswirtschaft – eine immer größere Rolle; bauvertragliche Grundlagen bestimmen schlussendlich die Werthaltigkeit von Projekten. Entscheidend ist dabei das Verständnis, dass schon bei der Kalkulation wesentliche Einflussgrößen für die spätere Bilanz erzeugt werden. Je besser also die verschiedenen Abteilungen in den Bauunternehmen integriert miteinander arbeiten, umso besser: „Nachhaltiger Erfolg stellt sich erst dann ein, wenn Unternehmen es schaffen, die Beteiligten zu einer ganzheitlichen Sicht zu bewegen“, betont BWI-Bau-Geschäftsführer Sascha Wiehager. Gerade, wenn die Bauverträge bereits geschlossen, die Bauprojekte schon angelaufen und vor allem ARGEN sich gebildet haben, könne nicht mehr alles diskutiert werden: „Auch wenn alle Beteiligten einen guten Job machen, ist die Rendite am Ende unbefriedigend. Warum? Weil alle in ihrem eigenen Projekt verhaftet sind und niemand über den Tellerrand schaut“, verdeutlicht Wiehager.

Seit 2015 bietet die BWI-Bau GmbH als Franchise-Nehmer der FH Münster den berufsbegleitenden Studiengang an. Vorrangiges Ziel dieses Master-Studienganges ist es, die integrative Verflechtung des Baurechts mit baubetrieblichen und betriebswirtschaftlichen Themen nicht nur bereichs-, sondern auch lebenszyklusübergreifend in die Praxis zu transportieren. Dies bringt klare Wettbewerbsvorteile mit sich:

Wenn man den Lebenszyklus interdisziplinär im Kontext des Rechts betrachtet, dann bildet das Recht die arbeitsteilige Prozesskette nicht nur, sondern sichert sie auch ab. Ohne rechtliche Kenntnis gibt es kein effizientes LEAN, keine sichere Bilanzposition und auch keine Abrechnungskontinuität. Gerade in diesem Studiengang spüre man laut Wiehager die zahlreichen Konflikte nicht nur zwischen Ingenieuren, Kaufleuten und Juristen, sondern auch zwischen den vielfältigen Beteiligten an der gesamten Wertschöpfungskette Bau. In den Diskussionen wird dann schnell klar, warum sich z. B. technische Abteilungen auch mit buchhalterischen Themen auseinandersetzen sollten. Denn bestimmte Parameter wie Vermögen und Schulden in Bauunternehmen seien für die bauvertraglichen Gestaltungen wichtig. Vertraglich korrekte Formulierungen sorgen für sichere Bilanzpositionen, die zu korrekten Zahlungsströmen und Liquiditätssicherheit führen. „Wer das Wechselspiel von unfertiger Leistung, Teilschlussrechnung bzw. Schlussrechnung nicht versteht, der kann auch die monetäre Konsequenz fehlerhafter Vertragsdaten nicht in Gänze verstehen. Es geht um nicht weniger als das große Ganze“, veranschaulicht der Leiter des Instituts der Bauwirtschaft.

Der nächste Master "Baurecht im Lebenszyklus von Bauwerken" startet zum Wintersemester 2024/2025. Der viersemestrige Studiengang wird von ausgewiesenen Baurechtsspezialisten getragen, die alle über einen reichen Erfahrungsschatz an baurechtlicher Berufspraxis verfügen, sei es als Richter*innen, Anwälte, Unternehmensvertreter*innen, Sachverständige oder Berater*innen.

„Der weiterbildende Masterstudiengang bildet am Bau Beteiligte, die einen ersten Studienabschluss auf den Gebieten des Bauingenieurwesens, der Architektur, des Fachingenieurs oder Facility Managers, der Rechtswissenschaften (Jura), der Wirtschaftswissenschaften (VWL/BWL) oder einer verwandten Fachrichtung mitbringen, praxisbezogen zu Spezialisten auf dem Gebiet des Baurechts aus“, erläutert Prof. Dr.-Ing. Henriette Strotmann, Studiengangsleiterin der FH Münster.

Gerade im Baurecht besteht ein hoher Bedarf an Spezialisten. Daher richtet sich der Master "Baurecht im Lebenszyklus von Bauwerken" an Ingenieure und Kaufleute sowie alle ihnen verwandten Disziplinen, die ihr Wissen vertiefen und spezialisieren möchten. Aber auch Juristen profitieren von der Interdisziplinarität dieses Studienganges, wenn sie sich stärker auf Baurecht spezialisieren wollen. Das angebotene Themenspektrum zieht sich über die gesamte Wertschöpfungskette Bau, von der Projektentwicklung und -finanzierung über das Vergaberecht, öffentliches und privates Baurecht, Bauvertragsmanagement und Projektsteuerung bis hin zu juristischen Aspekten von BIM, LEAN, Qualitätsmanagement und Gewährleistung.

Die Kombination aus Präsenzveranstaltungen und Selbstlernphasen ermöglicht es den Teilnehmenden, ihr Studium von insgesamt vier Semestern an ihre beruflichen und persönlichen Verpflichtungen flexibel anzupassen. Einzelne Module können aber auch separat, d. h. unabhängig von der Durchführung eines Studienganges belegt werden; mit der jeweiligen Modulprüfung wird dann ein Hochschulzertifikat erworben, das für das Studium angerechnet werden kann. Es ist also möglich, „klein“ anzufangen und bei Interesse eine Folge an Zertifikaten mit einem Studienabschluss zu finalisieren.

Für den 9. Studiengang mit Start zum Wintersemester 2024/2024 können sich Interessierte ab sofort bei der FH Münster anmelden.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

BWI-Bau GmbH – Institut der Bauwirtschaft
Uhlandstraße 56
40006 Düsseldorf
Telefon: +49 (211) 6703-275
Telefax: +49 (211) 6703-282
http://www.bwi-bau.de

Ansprechpartner:
Ina Schwerdtfeger
Informationsmanagement/Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: +49 211 6703-289
E-Mail: I.Schwerdtfeger@BWI-Bau.de
Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel