Datenschutzbeauftragte frühzeitig einzubinden vermeidet kostspielige Verzögerungen
Einen inhaltlichen Schwerpunkt der Keynotes und Fachvorträge bildete der Einfluss neuester technischer und gesetzgeberischer Entwicklungen auf die Arbeit der Datenschutzbeauftragten – allen voran Künstliche Intelligenz und der KI-Verordnung, der sie reguliert.
So betonte LfDI Kugelmann in seiner Eröffnungsrede, dass der Aufgabenwandel, der mit den aktuellen Entwicklungen einhergeht, auch einen Wandel der Herausforderungen mit sich bringt, vor denen Datenschutzbeauftragte stehen. „Bisher musste man die Gefahr der Vermischung der Beratungs- und Kontrollaufgaben mit der operativen Umsetzung des Datenschutzrechts im Blick haben. Künftig wird es auch um die Gefahr der Relativierung der Kernaufgabe der Datenschutzbeauftragten aufgrund zusätzlicher Aufgaben oder Rollen gehen. Gerade vor diesem Hintergrund muss die durch ihre Unabhängigkeit gesicherte Stellung der Datenschutzbeauftragten unbedingt erhalten bleiben.“
Mit Blick auf den Aufgabenwandel, der den Datenschutzbeauftragten während der Tagung prognostiziert wurde, verschärfen sich aber auch – insbesondere in öffentlichen Bereichen – altbekannte Herausforderungen wie der Ressourcenmangel und eine hinreichende und kontinuierliche Qualifizierung. HBDI Roßnagel verwies in seiner folgenden Keynote außerdem auf die Erforderlichkeit, ein effizientes Datenschutz-Managementsystem in Organisationen zu implementieren, um effektiv und effizient umsetzen zu können. „Einer der Schlüsselfaktoren für ein erfolgreiches Datenschutzmanagement ist, dass Datenschutzbeauftragte frühzeitig in alle Projekte und Verfahrensschritte eingebunden werden“, so Roßnagel. „Nur wenn man sich rechtzeitig mit dem Datenschutzbeauftragten abstimmt, erhält man auch rechtzeitig die Bestätigung, dass IT-Projekte dem Datenschutz entsprechen. So vermeidet man kostspielige Verzögerungen.“
Thomas Spaeing, Vorstandsvorsitzender des BvD, ging in seiner Keynote unter anderem auf die Vorschläge ein, die der Berufsverband vorgelegt hat, um Unternehmen – auch vor dem Hintergrund wachsender regulatorischer Anforderungen – bürokratisch zu entlasten. Einen wesentlichen Ansatzpunkt sieht Spaeing darin, eine Herstellerhaftung auch im Bereich des Datenschutzes einzuführen: „Wir müssen dafür sorgen, dass Dinge, die außerhalb des Datenschutzes Standard sind, auch im Datenschutz Geltung haben. Es kann nicht sein, dass vor allem auch kleine und mittlere Unternehmen dafür geradestehen, was eigentlich die Microsofts, Googles und SAPs dieser Welt leisten müssten.“
Die vierte Keynote des Tages hielt die Hessische Ministerin für Digitalisierung und Innovation Prof. Dr. Kristina Sinemus. „Daten sind die entscheidenden Treiber und die Grundlage für digitale Innovationen, Wertschöpfung und Wohlstand. Gleichzeitig muss ihre Nutzung verantwortungsbewusst und rechtssicher zum Schutz der Gesellschaft gestaltet sein. Datenschutz sollte in allen digitalen Prozessen von Anfang an mitgedacht werden. Datensicherheit ist uns wichtig, aber es darf Innovationen nicht behindern, das ist unser gemeinsames Ziel“, so Sinemus.
Der Datenschutztag Hessen und Rheinland-Pfalz lud zu insgesamt 17, zum Teil parallel stattfindenden Keynotes, Fachvorträgen und Podiumsdiskussionen ein. Ein besonderes Merkmal der Tagung ist seit der Premiere vor drei Jahren die Gelegenheit für die Teilnehmenden, sich nicht nur untereinander auszutauschen, sondern mit ihren Fragen auch direkt an die Fachleute aus den Aufsichtsbehörden heranzutreten. Das gilt sowohl für die Tagungspausen als auch für das interaktive Abschlusspanel „Die Aufsichtsbehörden beantworten Ihre Fragen“. Aufgrund der positiven Resonanz ist bereits eine vierte Ausgabe des Datenschutztages Hessen & Rheinland-Pfalz geplant, sie wird am 2. Juli 2025 in Frankfurt am Main stattfinden.
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