IHK: Ausweitung der Mautpflicht für gewerbliche Fahrzeuge ab 3,5 Tonnen zum 1. Juli unausgegoren
„Mit der Regelung, auch handwerksähnliche Berufe von der Mautpflicht auszunehmen, folgt die Bundesregierung zwar der Forderung der IHK-Organisation. Doch die Gestaltung der Ausnahmeregelungen ist nicht sachgerecht und schließt viele Unternehmen von der Befreiung aus, die vergleichbare Tätigkeiten wie Handwerker oder handwerksähnliche Berufe haben“, sagt IHK-Hauptgeschäftsführer Dr. Frank Thomé.
So profitieren beispielsweise Gartenbaubetriebe, Hausmeisterservices, Veranstaltungstechniker und Messebauer nicht von der Mautbefreiung, während dies für Gebäudereiniger, Elektriker, Trockenbauer oder Raumausstatter mit sehr ähnlichen Tätigkeitsfeldern der Fall ist. „Insofern verwundert es nicht, dass eine Beurteilung auf dieser Grundlage im Ergebnis aus der Sicht der Betroffenen zu nicht nachvollziehbaren Ergebnissen führt, weil gleichartige Tätigkeiten ohne erkennbar sachlichen Grund ungleich behandelt werden“, so Thomé.
Die IHK appelliert daher an das Bundesministerium für Digitales und Verkehr und an das Bundesamt für Logistik und Mobilität die betreffenden Listen, aus denen die mautbefreiten Tätigkeiten hervorgehen, bedarfsgerecht zu erweitern und zu konkretisieren.
Die IHK weist darauf hin, dass es nicht nur um die finanzielle Belastung durch die Maut als solche geht. Denn selbst wenn Mautstrecken im Alltag nur selten genutzt werden und die laufenden Mautkosten vernachlässigbar sind, kann sich bereits die Umrüstung der Fahrzeuge auf mehrere tausend Euro belaufen.
Hinzu kommen der Bürokratieaufwand, der mit der Mautpflicht für die Unternehmen anfällt, sowie Unklarheiten bei der Umsetzung der gesetzlichen Regelung. So wissen betroffene Unternehmen häufig etwa nicht, welche ihrer Fahrten von der Maut ausgenommen sind und welche nicht. So ist der Transport handwerklich hergestellter Güter zum Kunden von der Mautpflicht ausgenommen. Bei gemischten Fahrten wird auf den Schwerpunkt der Fahrt abgestellt, was in der Praxis jedoch mit Schwierigkeiten bei der Abgrenzung und daraus folgenden Rechtsunsicherheiten einhergeht.
„Alles in allem ist die Ausweitung der Maut in dieser Form unausgegoren und führt zu erheblicher Verunsicherung und Verärgerung in der Wirtschaft. Die zuständigen Behörden müssen daher dringend nachbessern und für Klarheit sorgen“, sagt Thomé.
Informationen zur Absenkung der Maut für leichtere Fahrzeuge im gewerblichen Verkehr sind auf der Internetseite der IHK Saarland unter der Kennzahl 2636 zu finden.
Industrie- und Handelskammer des Saarlandes
Franz-Josef-Röder-Straße 9
66119 Saarbrücken
Telefon: +49 (681) 9520-0
Telefax: +49 (681) 9520-888
http://www.saarland.ihk.de
stv. Geschäftsführer – Pressesprecher
Telefon: +49 (681) 9520-300
Fax: +49 (681) 9520-388
E-Mail: mathias.hafner@saarland.ihk.de