Info-Veranstaltung klärt Fragen: Was die E-Rechnung für Handwerksbetriebe bedeutet
„Ab dem 1. Januar 2025 müssen Unternehmen in Deutschland in der Lage sein, elektronische Rechnungen empfangen und bearbeiten zu können“, informiert Aaron Maier, technischer Berater bei der Handwerkskammer in Mannheim. Die Pflicht zur Ausstellung von E-Rechnungen an unternehmerische Geschäftspartner wird – mit verschiedenen Übergangsfristen – bis 31. Dezember 2027 eingeführt. „Mit dem Erlass des Wachstumschancengesetzes und der geplanten Einführung des elektronischen Meldesystems ab 2028 zur Bekämpfung des Umsatzsteuer-Betrugs wird die E-Rechnung in absehbarer Zeit unabdingbar im B2B-Bereich“, so Aaron Maier.
Die Infoveranstaltungen zur E-Rechnung mit anschließendem Austausch sollen Handwerksbetriebe auf die Veränderung einstimmen und Klärung bei Fragen bringen. Thematisch werden die Teilnehmenden über die aktuellen gesetzlichen Hintergründe und Vorgaben informiert, die Übergangsfristen erläutert sowie die Verarbeitung von E-Rechnungen vorgestellt.
Anmeldungen sind bis zum 28. Juni unter Angabe des Veranstaltungsortes per E-Mail an wirtschaftsfoerderung@hwk-mannheim.de zu richten.
Bei Fragen zur E-Rechnung hilft bei der Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald der technische Berater Aaron Maier, Telefon 0621 18002-146 oder E-Mail: aaron.maier@hwk-mannheim.de.
Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald
B 1 1-2
68159 Mannheim
Telefon: +49 (621) 18002-0
Telefax: +49 (621) 18002-199
http://www.hwk-mannheim.de
Telefon: +49 (621) 18002-104
Fax: +49 (621) 18002-152
E-Mail: marina.litterscheidt@hwk-mannheim.de
Kommunikation, Medien, Marketing
Telefon: +49 (621) 18002-105
Fax: +49 (621) 18002-152
E-Mail: geiger.k@hwk-mannheim.de