Verbraucher & Recht

Verbotene Online-Glücksspiele und Geldwäsche

Online-Glücksspiel ist nicht nur ein Milliardengeschäft, es öffnet auch das Tor für kriminelle finanzielle Handlungen, wie z.B. Geldwäsche. Deutschland begegnete diesem Problem mit einem grundsätzlichen Verbot für Glücksspiele im Internet. Das Verbot sollte einerseits der Suchtgefahr der Spieler begegnen und andererseits auch die Begleitkriminalität bekämpfen. Doch trotz des Verbots haben die Veranstalter ihre Online-Glücksspiele auch in Deutschland angeboten. Das wirft die Frage auf, ob die Behörden, u.a. die Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin, ihre Möglichkeiten ausreichend genutzt haben, um gegen die illegalen  Online-Glücksspiele vorzugehen.

In Deutschland galt mit Ausnahme von Schleswig-Holstein bis zum 30. Juni 2021 ein grundsätzliches Verbot für Online-Glücksspiele. Auch seit dem 1. Juli 2021 sind sie nur erlaubt, wenn der Anbieter über eine in Deutschland gültige Lizenz verfügt. Dennoch haben sowohl vor als auch nach dem 1. Juli 2021 die Veranstalter ihre Online-Glücksspiele auch ohne die erforderliche Lizenz für Spieler in Deutschland zugänglich gemacht. „Ohne eine Genehmigung waren und sind Online-Glücksspiele in Deutschland verboten. Das bedeutet auch, dass die Spieler ihre Verluste von den Anbietern der illegalen Online-Glücksspiele zurückfordern können“, sagt Rechtsanwalt István Cocron, CLLB Rechtsanwälte.

Auch wenn zahlreiche Gerichte diesen Rückzahlungsanspruch der Spieler bestätigt haben, stellt sich doch die Frage, warum die Anbieter trotz des Verbots ihre Online-Glücksspiele mehr oder weniger problemlos in Deutschland anbieten konnten und können. Zumal das Verbot gute Gründe wie die Suchtbekämpfung und auch die Kriminalitätsbekämpfung hatte. Laut einer nationalen Risikoanalyse des Bundesfinanzministeriums von 2019 gilt der Glücksspielsektor als „höchst geldwäschebedroht“.

Eine wirksame Möglichkeit verbotenes Online-Glücksspiel zu bekämpfen ist, ihm den finanziellen Boden zu entziehen. Das ist möglich, wenn verhindert wird, dass die Spieler ihre Einsätze mit Hilfe von Zahlungsdienstleistern setzen können. Denn laut Glücksspielstaatsvertrag war nicht nur das Veranstalten der Glücksspiele im Internet verboten, sondern auch die Zahlungsdienstleister traf ein Mitwirkungsverbot. Rechtsanwalt Cocron: „Laut dem Mitwirkungsverbot ist es verboten an den Zahlungen für die Spieleinsätze mitzuwirken oder sie zu ermöglichen.“

Zahlungsdienstleister, die mit ihrem Angebot das Tätigen der Einsätze überhaupt erst ermöglicht haben, haben damit gegen das Mitwirkungsverbot aus dem Glücksspielstaatsvertrag verstoßen. Zudem können auch Verstöße gegen Regelungen des Kreditwesengesetzes vorliegen, wie z.B. dem Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) oder dem Geldwäschegesetz (GwG).

Nachdem der Glücksspielsektor als besonders anfällig für Geldwäsche eingestuft wurde, hätten die Zahlungsdienstleister dieses hohe Risiko auch in ihrem Risikomanagement berücksichtigen und verdächtige Zahlungen hinaus filtern müssen. Banken und andere Zahlungsdienstleister unterstehen der Aufsicht der BaFin. Es kann diskutiert werden, ob die BaFin im Zuge der Geldwäschebekämpfung nicht strenger hätte kontrollieren müssen.

Die meisten Anbieter von Online-Glücksspielen haben ihren Sitz im Ausland, viele in Malta. Das mag seine Gründe möglicherweise in den vergleichsweise niedrigen Steuersätzen für Glücksspielanbieter und der relativ problemlosen Lizenzvergabe haben. So hat sich die Glücksspielindustrie zu einem wichtigen Wirtschaftsfaktor in Malta gemacht und ist auch entsprechend mächtig. So werden ihr beste Kontakte in Regierungskreise nachgesagt. Das wiederum nährt Spekulationen um Korruption und Geldwäsche.

Auch hier könnte die BaFin durch ein rigoroses Anwenden bestehender rechtlicher Möglichkeiten dazu beitragen, dass weniger Spieleinsätze aus Deutschland bei den Betreibern der Glücksspiele in Malta landen. Mit der Nutzung technischer Sicherungssysteme und ggf. auch klaren Vorgaben zur Nachbesserung der Systeme könnten sowohl Zahlungsdienstleister als auch die BaFin den illegalen Zahlungsströmen nach Malta und in andere Länder den Boden entziehen.

„Auch wenn die Behörden ihre rechtlichen Möglichkeiten im Kampf gegen illegales Online-Glücksspiel ggf. nicht konsequent genug durchsetzen, können Spieler weiterhin die Rückzahlung ihrer Verluste fordern“, so Rechtsanwalt Cocron.

 

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz Partnerschaft mbB
Liebigstraße 21
80538 München
Telefon: +49 (89) 552999-50
Telefax: +49 (89) 552999-90
http://www.cllb.de

Ansprechpartner:
István Cocron
Rechtsanwalt
Telefon: +49 (30) 28878960
Fax: +49 (30) 288789620
E-Mail: kanzlei@cllb.de
Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel