Bildung & Karriere

Zwei Wege zum beruflichen Erfolg: Der Meistertitel und Techniker im Vergleich

Rund ein Fünftel der Absolventen einer Gesellenprüfung im Handwerk entscheiden sich innerhalb der ersten zwei Jahre nach ihrem Abschluss für eine berufliche Weiterbildung. In den technischen Berufen steht der Meistertitel oder aber die Qualifikation zum Techniker vorrangig zur Auswahl. Welche Anforderungen und Möglichkeiten die beiden Wege im Vergleich mit sich bringen, erläutert Alexander Dirks von der Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald.

Meister werden: Titel mit vielen Möglichkeiten

„Mit dem Meister erwirbt man einen vielseitigen Titel, der Absolventen zahlreiche Türen öffnet“, sagt der Leiter des Geschäftsbereichs Meisterprüfung bei der Kammer. Der Weg zum Meisterbrief beginne mit der erfolgreichen Absolvierung einer Berufsausbildung im relevanten Fachgebiet und dem Bestehen der Gesellenprüfung im Handwerk. „Anschließend kann man sich bei der Handwerkskammer anmelden und gegebenenfalls eine Meisterschule in Vollzeit oder aber berufsbegleitend in Teilzeit besuchen“, so Dirks. Während die Vollzeit-Weiterbildung in der Regel ein Jahr dauere, nehme die Weiterbildung in Teilzeit mehr als zwei Jahre in Anspruch. „Theoretisch könnte eine Meisterprüfung sogar ohne vorherige Teilnahme am Unterricht abgelegt werden“, sagt der Experte der Kammer. „Wir empfehlen die Teilnahme an Vorbereitungskursen aber dringend.“ Die Prüfung sei komplex und umfasse fachspezifische Teile, praktisches Fachwissen, ein Meisterprüfungsprojekt und eine begleitende Dokumentation, erfordere also detaillierte Kenntnisse, die während der Kurse vermittelt werden. Darüber hinaus werden Kenntnisse in Klausuren abgeprüft, darunter auch fachrichtungsübergreifende Themen wie Betriebswirtschaft, Buchführung, Recht sowie Berufs- und Arbeitspädagogik.

Techniker werden: Qualifikation mit Berufserfahrung

Der Weg zum Techniker erfordere in der Regel eine abgeschlossene Berufsausbildung und eine mehrjährige Berufserfahrung, wobei die Ausbildungszeit angerechnet werde. Auch wer den Schulabschluss der Mittleren Reife und eine entsprechend längere und einschlägige Berufserfahrung mitbringe, könne zur Technikerausbildung zugelassen werden. „Diese Ausbildung ist theorielastiger und akademisch ausgerichtet und beinhaltet keine praktische Prüfung wie beim Meister“, erläutert Alexander Dirks. Die Ausbildung zum Techniker dauere in Vollzeit zwei Jahre, in Teilzeit bis zu vier Jahre. Der Lehrplan umfasse allgemeinbildende Fächer sowie technisch anspruchsvolle Theorieinhalte und betriebswirtschaftliche Kompetenzen. „Am Ende der Ausbildung wird eine umfangreiche Technikerarbeit zu einem komplexen Thema erstellt“, informiert der Leiter Meisterprüfung der Handwerkskammer in Mannheim. „Diese Projektarbeit beinhaltet eine offene Aufgabenstellung und kann beispielsweise in einem Unternehmen verfasst werden.“

Unterschiede zwischen Meister und Techniker

Welche Unterschiede zwischen dem Meister- und Technikerabschluss liegen, erläutert Alexander Dirks folgendermaßen: „Während ein Handwerksmeister die Möglichkeit hat, einen eigenen Betrieb zu gründen oder zu übernehmen und Lehrlinge auszubilden, ist der Techniker oftmals eher eine qualifizierte technische Fachkraft, die in einem Industrieunternehmen angestellt ist.“ Beide, so Dirks, könnten als Abteilungs- und Produktionsleiter arbeiten und Personalverantwortung übernehmen, wobei der Fokus der Meisterausbildung mehr auf praktischer Expertise und Personalverantwortung liege. Der staatlich geprüfte Techniker hingegen sei ein Fachexperte auf seinem Gebiet, der in Theorie und Praxis fundierte Kenntnisse besitze und in Bereichen wie Entwicklung, Konstruktion, Forschung oder Beratung gefragt sei. „Die Verantwortung liegt hier stärker auf den Inhalten, Produktionsabläufen, Qualität und Sicherheit“, so der Experte.

Bei der Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald berät der Geschäftsbereich Meisterprüfung bei allen Fragen zum Thema und unterstützt Interessenten bei der persönlichen Karriereplanung. Ansprechpartner ist Alexander Dirks, Telefon 0621 18002-140, E-Mail: alexander.dirks@hwk-mannheim.de

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