Verbraucher & Recht

ALfA entsetzt über Entscheidung des Bundestags zur Einrichtung von Zensurzonen

Zur Annahme des neugeregelten Schwangerschaftskonfliktgesetzes durch den Bundestag, mit dem das Gebet für Frauen in Not vor Abtreibungseinrichtungen und Beratungsstellen verboten wird, erklärt die Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle e.V. (ALfA), Cornelia Kaminski, heute in Augsburg:

Wer nachhaltig regieren will, sollte vor allem eins können: Gesetze verfassen, die Aussicht auf Bestand haben. In Schulnoten ausgedrückt hätte diese Regierung hierfür ein glattes „mangelhaft“ verdient. Wundern muss man sich darüber nicht: Der Markenkern der Ampelkoalition sind ideologische Scheuklappen statt Kompetenz.

Den Tiefpunkt dieser ideologiegetriebenen Politik markiert die Neufassung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes, die am Freitag den Bundestag passiert hat. Mit diesem Vorhaben werden Zensurzonen rund um Abtreibungseinrichtungen und Beratungsstellen errichtet. Wer in einem Umkreis von 100 m für Schwangere in Not betet, wird künftig mit einem Bußgeld von 5.000 Euro bestraft. Das ist ein Frontalangriff auf die Grundlagen unserer Demokratie: Die Rechte auf Meinungsfreiheit, Versammlungsfreiheit und Religionsfreiheit werden damit für eine ausgewählte Gruppe von Personen auf verfassungswidrige Weise eingeschränkt.

Nachvollziehbar wäre ein solches Gesetz allenfalls dann, wenn es tatsächlich notwendig wäre, Frauen vor „Belästigungen“ im Umfeld solcher Einrichtungen zu schützen, und dies auf andere Weise nicht möglich wäre. Allerdings: Nicht ein einziger Fall ist aktenkundig, in dem eine Betroffene tatsächlich deswegen Anzeige erhoben hätte. Die Geschäftsführerin von donum vitae (deutschlandweit ca. 88.000 Beratungen jährlich) konnte keinen einzigen Fall von „Belästigung“ nennen – und das, obwohl sie eigens hierfür zur Anhörung der Bundesregierung zum Gesetzesvorhaben geladen war. Belästigungen sind zudem ohnehin verboten, hierfür bedarf es keines eigenen Gesetzes, und jede Regulierung der Versammlungsfreiheit fällt in die Gesetzgebungskompetenz der Länder. Will heißen: Die Bundesregierung agiert mit diesem Gesetz übergriffig. Dass es vor dem Bundesverfassungsgericht keinen Bestand haben wird, ist bereits seit Mai letzten Jahres klar: Da hatte das Bundesverwaltungsgericht Leipzig letztinstanzlich entschieden, dass ein Verbot von Mahnwachen außerhalb von Abtreibungseinrichtungen verfassungswidrig ist.

An anderer Stelle ist man großzügiger: Verfassungsschutzpräsident Thomas Haldenwang hält das „Kalifat für eine denkbare Staatsform“. Demonstrationen, die diese in Deutschland fordern – wie im April in Hamburg geschehen- werden daher nicht verboten. Landauf, landab werden antisemitische Demonstrationen und Umtriebe an Hochschulen als Ausdruck von Meinungsfreiheit geduldet. Allein in Berlin haben Klimaaktivisten innerhalb von zwei Jahren 3700 Straftaten begangen – unter andrem durch Gefährdung des Straßenverkehrs. Das alles erträgt unsere demokratische Grundordnung. Ein Gesetz, mit dem dergleichen unterbunden würde, ist nicht in Aussicht. Anders geht man mit Christen um: Sie werden durch die Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes stigmatisiert und kriminalisiert.

Wer so vorgeht, offenbart nicht nur ein mangelndes Demokratieverständnis. Er zeigt auch, worum es wirklich geht: Um den Entzug der Grundrechte für diejenigen, die nicht die Meinung der Regierenden vertreten. Wäre diese Meinung so grundfalsch, müsste man sie nicht bekämpfen. Lügen haben kurze Beine, die Wahrheit kommt irgendwann ans Licht. Das weiß auch die Ampelkoalition – und setzt daher alles daran, sie zum Schweigen zu bringen.

Über den Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V.

Die Aktion Lebensrecht für Alle e.V. (ALfA) tritt für das uneingeschränkte Lebensrecht jedes Menschen ein – ob vor oder nach der Geburt, behindert oder nicht, krank oder gesund, alt oder jung. Die ALfA hat mehr als 11.000 Mitglieder und ist Mitglied im Bundesverband Lebensrecht (BVL).

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