Blauzungenkrankheit: Erreger ist nicht auf den Menschen übertragbar
Mit Feststellung des ersten Falles von BTV im Vogelsbergkreis verliert Hessen den BTV-Freiheitsstatus. Das bedeutet: Empfängliche Tiere wie Rinder, Schafe, Ziegen und auch Kameliden wie Lamas und Alpakas dürfen nicht mehr ohne weiteres in seuchenfreie Gebiete verbracht werden. Der Handel innerhalb von Zonen mit dem gleichen Status wie Hessen – das Virus zirkuliert aktuell auch in Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz oder Bremen – ist weiterhin gestattet. Das bedeutet für Halter der betroffenen Tierarten innerhalb des Vogelsbergkreises und Hessens, dass gesunde Tiere auf Weiden gebracht oder gehandelt werden können.
Die Blauzungenkrankheit wird aktuell durch eine Virusvariante mit dem Serotyp 3 (BTV-3) ausgelöst und betrifft vorwiegend Schafe und Ziegen, die häufig starke Krankheitsanzeichen wie Fieber und Abgeschlagenheit zeigen. Bei diesen Tierarten kommt es nicht selten zu Todesfällen. Bei Rindern verläuft die Erkrankung meist milder, es kommt aber bei Milchkühen in der Regel zu einem deutlichen Rückgang der Milchleistung.
Vorbeugend können empfängliche Tierarten geimpft werden, eine finanzielle Unterstützung durch das Land Hessen und der Hessischen Tierseuchenkasse sind gegeben, sagte Dr. Scheid und empfiehlt: Tierhalter sollten sich mit den praktischen Tierärzten in Hinblick auf eine Impfung abstimmen.
Da die Erkrankung durch blutsaugende Mücken übertragen wird, sind auch Mittel, die diese Mücken von Tieren fernhalten, sogenannte Repellentien, eine gute, ergänzende Schutzmaßnahme, um einer Infektion entgegenzuwirken.
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