Freiwillige Rentenversicherung: Selbstständige zahlen mehr als den Mindestbeitrag
Der große Vorteil der freiwilligen Versicherung ist ihre Flexibilität. Wieviel sie in die Rentenversicherung einzahlen, können Selbstständige frei wählen: Vom Mindestbeitrag bis zum Höchstbeitrag ist alles möglich. Das individuelle Einkommen spielt dabei keine Rolle. Auch bei der Zahlungsweise sind freiwillig Versicherte flexibel. Beiträge zur Rente können Selbstständige noch bis zum 31. März des Folgejahres bezahlen. Ist das Geld knapp, lässt sich die Versicherung beenden. Eine Grundregel gilt jedoch auch für diese gesetzliche Altersvorsorge: Freelancer müssen regelmäßig einzahlen, um Rentenansprüche zu sichern. Es darf keine Lücke entstehen. Durch freiwillige Einzahlungen können sie ihre spätere Altersrente steigern. Um wieviel, lässt sich mit dem Rechner der Rentenversicherung ermitteln.
Es gibt aber auch Nachteile: Freiwillige Zahlungen in die Rentenkasse sind im Gegensatz zu Pflichtbeiträgen nicht pfändungssicher. Allein mit freiwilligen Beiträgen erwerben Selbstständige auch keine Ansprüche auf eine Rente wegen Erwerbsminderung oder Reha-Leistungen. Versicherungszeiten zählen darüber hinaus nicht für die Grundrente. Freiberufler und selbstständig Tätige, die sich für die gesetzliche Altersvorsorge entscheiden, bekommen eine lebenslange Rente. Einmalauszahlungen sind generell nicht möglich.
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