Finanzen / Bilanzen

Geldverteilung bei Ehepaaren: Wie die Lebenshaltungskosten aufteilen?

Wie Paare ihre Finanzen in der Partnerschaft beziehungsweise die Geldverteilung als Ehepaar handhaben wollen, hängt von vielen Faktoren ab. Die einen haben in Sachen Ehe und Geld von den Eltern vorgelebt bekommen, dass spätestens nach der Heirat alles in einen Topf wandert und ein gemeinsames Girokonto die bisherigen Konten ablöst. Andere fühlen sich mit einer solchen Lösung nicht wohl und würden lieber weiterhin auch ihr eigenes Geld behalten und lediglich gemeinsame Kosten wie etwa die Miete oder die Lebensmitteleinkäufe teilen. Hier gibt es kein Richtig oder Falsch – wichtig ist vielmehr, dass Sie gemeinsam eine Lösung finden, mit der Sie sich beide wohlfühlen.

Entscheiden Sie sich zusammen für die Variante "alle Einnahmen in einen Topf", erübrigt sich das Aufteilen der Lebenshaltungskosten. Bei allen anderen Varianten ist es mit dem Einrichten eines gemeinsamen Girokontos oder dem Sammeln aller gemeinsamen Ausgaben im Laufe des Monats hingegen nicht getan und es muss ein von beiden Partnern als fair empfundener Aufteilungsschlüssel für die Kosten her – etwa wie im Beispielfall "Sabine und Klaus" anhand der Anteile beider Einkommen am Gesamteinkommen.

Klärungsbedarf besteht zudem auch hinsichtlich der Definition der gemeinsamen Kosten: Soll beispielsweise Kleidung auch dazu gehören oder bezahlen beide Partner diese über ihr jeweils eigenes Konto? Was ist mit den laufenden Kosten für ein Auto, das einer der beiden besitzt und welches von beiden genutzt wird?

Tipp: Damit Sie künftig als Paar besser planen können, ist ein Haushaltsbuch sinnvoll. So erhalten Sie einen guten Überblick über Ihre Finanzlage und schaffen zusätzlich eine gute Grundlage für größere Investitionen wie zum Beispiel den Kauf eines Neuwagens oder einer Immobilie. Eine solche Übersicht können Sie beispielsweise in Form einer simplen Excel-Tabelle oder auch mit Hilfe entsprechender Apps anlegen. Sinnvoll ist es außerdem, sich gegenseitig Vollmachten für die Konten zu erteilen. So bleiben Sie im Ernstfall handlungsfähig, falls erforderlich.

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