Reisen & Urlaub

Kostenfalle Handy trotz EU-Roaming-Verordnung?

Seit dem 1. Juli 2022 zahlt man für die Handynutzung im EU-Ausland keine Roaming-Gebühren mehr. Trotzdem locken dort Kostenfallen. Auch auf Flug- und Schiffsreisen sind Roaming-Preise oft nicht ohne. Mit diesen Tipps vermeiden Sie im Urlaub unnötige Tarifkosten.

Roaming-Verordnung gilt nicht überall in Europa

„Die EU-Roaming-Verordnung gilt für die 27 Mitgliedstaaten, jedoch beispielsweise nicht für die Türkei, die Schweiz oder Großbritannien“, sagt Jan Schust, Gründer und CEO des Onlinevergleichsportals Tarifcheck.de. Einige Mobilfunkanbieter verzichten dort trotzdem auf Extragebühren, andere Provider bitten ihre Kunden zur Kasse: „Je nach Reiseziel erkundigen Sie sich lieber vor Urlaubsbeginn, was Ihr Tarif hergibt.“

Gebührenfalle bei EU-Urlaub in Grenznähe zu anderen Staaten

Bei Reisen in Grenznähe zu Ländern ohne EU-Roaming-Verordnung könne man versehentlich in deren Netze eingebucht werden. “So kann das Handy in Südfrankreich beispielsweise in den Netzen von Andorra landen”, erklärt Schust, “und das kann teuer werden.”

Selbst wer aktiv kein Internet nutze, könne passiv viel Datenvolumen verbrauchen, etwa durch Aktualisierungen der im Hintergrund laufenden Apps sowie den Empfang von E-Mails.

Plane man einen Urlaub außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums und/oder auf anderen Kontinenten, könnten Roaming-Kosten schlimmstenfalls astronomische Höhen erreichen.

Im Flugzeug und auf Schiffen kann Roaming teuer werden

Bei Flugreisen ist selbst innerhalb Deutschlands und Europas Vorsicht geboten: „Schalten Sie die mobile Datennutzung während des Flugs unbedingt aus“, empfiehlt Tarifcheck.de-Chef Schust, “Flugzeuge nutzen nicht-terrestrische Netze, bei denen die Roaming-Verordnung keine Gültigkeit hat. Auf diese Netze kann Ihr Handy hoch in der Luft versehentlich eingewählt werden.“

Wer eine Kreuzfahrt gebucht hat oder das Reiseziel per Schiff ansteuert, sollte ebenfalls aufpassen und Roaming durch Handyeinstellungen verhindern – die Rechnung von dort genutzten Satellitennetzanbietern könne sonst heftig ausfallen. Vor Kreuzfahrten lohne es sich, den Provider des Schiffs sowie dessen Preise zu erfragen. „Prüfen Sie Ihr Handy zudem regelmäßig auf Nachrichten des eigenen Anbieters. Dieser listet Ihnen etwaige Roaming-Kosten detailliert auf“, sagt Schust.

Vor dem Urlaub eigenen Handytarif prüfen

„Erkundigen Sie sich, ob Ihr Tarif in Ihrem Reiseland Zusatzkosten verursacht“, rät der Onlinevergleichsportal-CEO. Wichtig seien etwa die Netzabdeckung des Mobilfunkanbieters am Urlaubsziel, die Kosten von Roaming und zusätzlichen Data-Bundles.

Im Vergleich mit anderen Tarifen könne man dabei gleich feststellen, ob man generell zu viel zahle: “Aufgrund kontinuierlich optimierter Technologien, Netze und Mobiltelefone sind Handytarife in der Regel schnell überholt”, so Schust. Es lohne sich, den eigenen Tarif regelmäßig mit dem aktuellen Marktangebot abzugleichen. “Bei einem Wechsel sparen Sie oft nicht nur viel Geld, sondern profitieren gleichzeitig von besseren Leistungen.”

Über die Tarifcheck24 GmbH

Die mehrfach ausgezeichnete TARIFCHECK24 GmbH überzeugt seit mehr als 20 Jahren bundesweit Millionen Verbraucher. 2001 von Jan Schust gegründet, etablierte sich Tarifcheck.de schnell als eines der ersten und größten Onlinevergleichsportale Deutschlands. Der Fokus liegt seitdem auf Nutzerfreundlichkeit und Qualität, auf Transparenz, Objektivität sowie strengsten Datenschutzstandards. Das Portfolio umfasst mittlerweile kostenlose Vergleichsmöglichkeiten für Versicherungen, Finanzen, Energie, Internet und Mobilfunk.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Tarifcheck24 GmbH
Zollstraße 11b
21465 Wentorf bei Hamburg
Telefon: +49 (40) 73098288
Telefax: +49 (40) 73098289
https://www.tarifcheck.de

Ansprechpartner:
Kristina Vogt
Head of Public Relations
Telefon: +49 (40) 73098288
E-Mail: kristina.vogt@tarifcheck.de
Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel