Verbraucher & Recht

Online-Glücksspiel – Anbieter umgehen Regelungen des Glücksspielstaatsvertrags

Mit Wirkung zum 1. Juli 2021 wurde der Glücksspielstaatsvertrag reformiert und Anbieter können seitdem in Deutschland eine Lizenz für die bis dahin verbotenen Glücksspiele im Internet erwerben. Ziel der Reform war, den Gesundheits-, Jugend- und Spielerschutz zu verbessern. Dieses Ziel sei nur bedingt erreicht worden, zog der Bremer Senat rund drei Jahre nach Inkrafttreten des Glücksspielstaatsvertrags 2021 ein verhaltenes Zwischenfazit. Insbesondere bemängelte der Senat, dass die Anbieter vereinbarte Regelungen nach wie vor umgehen und sich illegal verhalten.

Für die meisten Menschen sind Glücksspiele harmlos und sie nehmen nur hin und wieder daran teil. Für andere Menschen birgt Glücksspiel aber ein hohes Suchtrisiko, verbunden mit einer Reihe negativer Begleiterscheinungen. Dabei gelten Online-Glücksspiele aus verschiedenen Gründen als besonders gefährdend. Daher waren sie in Deutschland bis zum 1. Juli 2021 grundsätzlich verboten.

Das Verbot hinderte die Anbieter aber nicht daran, ihre Online-Glücksspiele in Deutschland anzubieten. Mit der Reform des Glücksspielstaatsvertrags 2021 einigten sich die Bundesländer auf einen anderen Weg, der Gefahr durch Glücksspiele im Internet zu begegnen. Die Anbieter können seitdem Lizenzen erlangen, wenn sie sich an bestimmte Regelungen halten. Ziel ist es, illegale Anbieter vom Markt zu verdrängen und so einen besseren Spieler- und Jugendschutz zu erreichen.

Auf eine Anfrage der FDP-Fraktion vom 28. Mai 2024 zur „Evaluierung Glücksspielstaatsvertrag“ hat der Bremer Senat am 2. Juli 2024 ein Zwischenfazit zur Wirksamkeit des Glücksspielstaatsvertrags gezogen. Dabei sieht der Senat offenbar noch reichlich Verbesserungsbedarf.

Der Senat führte zunächst aus, dass er die Marktöffnung für besonders gefährliche Online-Glücksspiele – wie andere Bundesländer auch – äußerst kritisch gesehen habe. Im Sinne einer bundeseinheitlichen Regelung und aufgrund der Implementierung einer Reihe von  Gesundheits-, Jugend- und Spielerschutzbestimmungen habe man sich aber auf eine Neuregelung geeinigt.

Eine wesentliche Regelung, um eine Verbesserung des Spieler- und Jugendschutzes zu erreichen, sei das zentrale spielformübergreifende Sperrsystem OASIS. In diesem System können sich die Spieler zu ihrem eigenen Schutz selbst sperren, aber auch die Veranstalter der Glücksspiele können und sollen Spieler ausschließen, die Anhaltspunkte dafür liefern, dass sie spielsuchtgefährdet oder überschuldet sind. Um dies zu erkennen, werden im Online-Bereich automatisierte algorithmenbasierte Frühwarnsysteme verwendet.

Dieses Sperrsystem werde zwar von den Spielern gut angenommen, die Veranstalter kämen ihrer Sperrpflicht jedoch viel zu selten nach, kritisierte der Senat. Ein Blick in die Statistik zeigt: Von 245.257 Sperren am 31.12.2023 sind nur 9.380 von den Veranstaltern veranlasst worden. Dies lasse vermuten, dass die Früherkennungssysteme entweder so kalibriert sind, dass spielsuchtgefährdete Personen nicht erkannt werden oder, dass die Systeme keine Hilfe darstellen, so der Senat. Bei den Selbstsperren müsse beachtet werden, dass diese zumeist erst in einem fortgeschrittenen Stadium des Kontrollverlustes erfolgen.

Als weitere Spielerschutzmaßnahme gilt ein gesetzliches Einzahlungslimit von maximal 1.000 Euro. Dies könne durch Ausnahmeregelungen jedoch umgangen werden, kritisiert der Senat. Denn Spieler können auch bis zu 30.000 Euro im Monat einzahlen, wenn sie ihre finanzielle Leistungsfähigkeit nachweisen. Häufig werde aber nur der Schufa-Scorewert überprüft. Zudem seien die gesetzlichen Limits zumindest bis 2022 häufig überschritten worden.

Ohne eine entsprechende Lizenz waren und sind Online-Glücksspiele in Deutschland verboten. „Zahlreiche Gerichte haben schon entschieden, dass die Spieler ihren Verlust aus verbotenen Online-Glücksspielen zurückfordern können“, sagt Rechtsanwalt István Cocron, CLLB Rechtsanwälte. Allerdings würden immer mehr Anbieter versuchen, sich der Urteilsvollstreckung zu entziehen. Damit würden die Glücksspielanbieter geltendes Recht missachten, so der Bremer Senat. Vor diesem Hintergrund sei es nur legitim, dass die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder die Zuverlässigkeit der betroffenen Glücksspielanbieter erneut überprüfe, so der Senat in seiner Stellungnahme. Insgesamt sei festzuhalten, dass die Regelungen zum Gesundheits- und Spielerschutz nicht konsequent genug eingehalten werden.

„Es wird deutlich, dass verschiedene Anbieter nach wie vor versuchen, Regelungen aus dem Glücksspielstaatsvertrag zu umgehen. Für Spieler bedeutet dies, dass sie ihre Ansprüche auf Rückzahlung der Verluste weiterhin geltend machen können“, so Rechtsanwalt Cocron.

Über CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz Partnerschaft mbB

CLLB Rechtsanwälte steht für herausragende Expertise auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts. Die Ausarbeitung und erfolgreiche Umsetzung einer zielführenden Prozessstrategie ist nicht nur in Großverfahren mit mehreren hundert Geschädigten ein entscheidender Faktor. Auch komplexe Einzelverfahren gerade mit internationalem Bezug können nur durch den Einsatz spezifischer Erfahrung und detaillierter Sach- und Rechtskenntnis optimal geführt werden. Unsere Anwälte verfügen über langjährige Erfahrung vor Gerichten in der gesamten Bundesrepublik. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet und konnte sich durch zahlreiche Erfolge in aufsehenerregenden Verfahren bereits nach kurzer Zeit etablieren. Beinahe zwangsläufig war deshalb die Erweiterung der Repräsentanz mit Eröffnung eines weiteren Standortes in der Bundeshauptstadt Berlin im Jahr 2007. Neben den vier Gründungspartnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun, deren Anfangsbuchstaben für die Marke "CLLB" stehen, sind mit Alexander Kainz 2008 und Thomas Sittner 2017 zwei weitere Partner für den Mandantenerfolg verantwortlich. Mittlerweile vertreten dreizehn Rechtsanwälte von CLLB die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten. Sie sind dabei vorwiegend auf Klägerseite tätig und machen für sie Schadensersatzforderungen geltend. Das heißt kurz zusammengefaßt: Wir können Klagen.

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