Rechte und Pflichten bei Eigenbedarf, Mieterhöhung und Renovierung
Das Mietrecht ist in verschiedenen Paragrafen im Bürgerlichen Gesetzbuch verankert. Doch die Regelungen werden je nach aktueller Rechtsprechung unterschiedlich ausgelegt. Während vor einigen Jahren noch beim Thema Eigenbedarf die Möglichkeiten der Vermieter, ein Mietverhältnis zu beenden, streng reglementiert waren, so wurde in den letzten Jahren die Vermieterseite sehr gestärkt und Mieter haben oft das Nachsehen.
Auch das Thema Mieterhöhung führt immer wieder zu Missstimmung. In Zeiten, in denen Quadratmeterpreise in begehrten Wohnlagen – dazu gehören inzwischen alle größeren Städte in Deutschland – nach oben keine Grenzen aufweisen, sind Vermieter und Vermieterinnen eher mal geneigt, das Maximum herausholen zu wollen. Mieter und Mieterinnen hingegen suchen verzweifelt nach Möglichkeiten, den Mietzins in Schach zu halten. Wenn sich beide Seiten dann schließlich trennen, wird das Thema Endrenovierung oft zum leidigen Schlussakkord. Vermieter wissen oft nicht genau, was sie verlangen dürfen und Mieter nicht, was ihre Pflichten sind.
Höchste Zeit also, die komplexe Beziehung MieterVermieter genauer unter die Lupe zu nehmen und bei den strittigen Themen Eigenbedarf, Miete und Endrenovierung aufzuzeigen, was jede Seite darf, kann und muss. Wichtig zu wissen ist, dass wir uns dabei auf die zentralen Aspekte im Mietverhältnis konzentriert haben. Das Mietrecht ist komplex und im Zweifel entscheidet der Einzelfall!
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