Beschwerde beim EGMR in Straßburg gegen Taufverbot im Genfer See
In seinem Urteil vom 23. Februar 2024 bestätigte das Bundesgericht die Genfer Auffassung von Laizität, wonach eine Taufzeremonie im öffentlichen Raum den religiösen Frieden und die Überzeugungen anderer verletzen könnte. Für den Kanton rechtfertigt dieses „Risiko“, dass zusätzlich zu den üblichen Genehmigungen für die Organisation einer öffentlichen Veranstaltung ein Verfahren zur Anerkennung der betreffenden Gemeinschaft durch den Staat erforderlich ist.
Besorgniserregende Lücken bei der Anwendung der Religionsfreiheit
Dieses Urteil hat in der evangelischen Szene Enttäuschung hinterlassen und Unverständnis hervorgerufen (siehe APD-Meldung Schweiz https://apd.media/news/archiv/16128.html). Laut der Medienmitteilung der Schweizerischen Evangelischen Allianz hat sie den Entscheid und die Argumente der Bundesrichter analysiert und ist der Ansicht, dass dieses Urteil Lücken aufweist. Zudem stelle es eine beunruhigende Entwicklung beim Zugang zum Grundrecht auf Religionsfreiheit dar. Die SEA-RES hat die Evangelische Freikirche von Cologny ermutigt, den Fall vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte weiterzuverfolgen, um die Vereinbarkeit dieses Urteils mit dem internationalen Recht auf Religionsfreiheit zu überprüfen. Die Generalversammlung der Kirche in Cologny beschloss, der Empfehlung der Schweizerischen Evangelischen Allianz zu folgen. Dies geschehe in der Hoffnung, dass „diese schlechte Rechtsprechung“ mit nationalen Auswirkungen korrigiert werde, so die SEA-RES.
Die SEA-RES verteidige den friedlichen Ausdruck des Glaubens und der Religionsfreiheit, sowohl privat als auch öffentlich, unter Respektierung der Behörden und aller Sensibilitäten, heißt es in der Medienmitteilung.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) ist ein auf Grundlage der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) eingerichteter Gerichtshof mit Sitz im französischen Straßburg, der Akte der Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltung in Bezug auf die Verletzung der Konvention in allen Unterzeichnerstaaten überprüft. Der EMRK sind alle 46 Mitglieder des Europarats beigetreten.
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