Kaufvertrag und Hausübergabe
Die Notarin oder der Notar erstellt zunächst einen Kaufvertragsentwurf, den Sie spätestens 14 Tage vor dem offiziellen Termin zur Vertragsunterzeichnung im Notariat zur Prüfung erhalten. Kontrollieren Sie den Vertrag genau. Im Zweifel lassen Sie das Schriftstück von einem Rechtsbeistand auf für Sie nachteilige Klauseln prüfen.
Inhaltlich sollten im Kaufvertrag der Termin für die Hausübergabe, der Zahlungszeitpunkt und der Zustand, in dem das Haus übergeben wird, benannt werden. Oft einigen sich die Vertragsparteien auf eine besenreine Übergabe des Hauses. Sinnvoll ist es zudem, im Kaufvertrag auch alle die Immobilie betreffenden Dokumente inklusive des Übergabetermins derselben festzulegen.
Die richtige Terminabfolge einhalten
Die größte Kostenfalle, in die Sie beim Kauf einer Bestandsimmobilie tappen können, ist: Sie unterschreiben Darlehens- und Kaufvertrag in falscher Reihenfolge. Grundsätzlich raten Experten dazu, den Termin im Notariat zur Unterzeichnung des Kaufvertrages mit der 14-tägigen Widerrufsfrist des Darlehensvertrags abzustimmen. Das heißt, Sie unterschreiben den Kreditvertrag erst, wenn der Notartermin weniger als 14 Tage entfernt liegt. Sollte der Kaufvertrag dann aus irgendeinem Grund wider Erwarten platzen, können Sie das Darlehen wirksam widerrufen, ohne dass Ihnen Kosten entstehen. Nach der Widerrufsfrist ist das nicht mehr möglich: Dann müssen Sie das Darlehen fest abnehmen oder der Bank eine hohe Summe zahlen, wenn Sie den Kredit nicht abnehmen.
Nach Vertragsschluss wird das Notariat die Grundbuchänderung veranlassen, sodass Sie als neue Eigentümerin oder neuer Eigentümer eingetragen werden. Zunächst dient eine Auflassungsvormerkung als Reservierung, damit das Grundstück samt Gebäude bis zur tatsächlichen Grundbuchänderung nicht anderweitig veräußert werden kann. Sie müssen nun noch die Grunderwerbsteuer ans Finanzamt und den Kaufpreis an den Verkäufer zahlen.
Sich um die Versicherung kümmern
Im Trubel des Hauskaufs vergessen viele Käufer, sich rechtzeitig um die Versicherung der Immobilie zu kümmern. Klären Sie daher im Vorfeld den aktuellen Gebäudeversicherungszustand der Immobilie. Neben einer einfachen Gebäudeversicherung ist auch eine ergänzende Elementarschadensversicherung zu empfehlen. Sie können die Versicherung des Vorbesitzers übernehmen, aber auch eine neue abschließen. Sowohl der Versicherer als auch Sie können innerhalb von vier Wochen nach Kaufpreiszahlung ein Sonderkündigungsrecht in Anspruch nehmen. Überprüfen Sie dabei auch gleich noch, ob Sie weitere Versicherungen wie eine Hausratversicherung benötigen oder an die neuen Gegebenheiten anpassen müssen.
Hausübergabe
Im Anschluss an die Grundbucheintragung und im Allgemeinen auch der Kaufpreiszahlung erfolgt die Hausübergabe. Üblicherweise geht man dabei noch einmal gemeinsam mit der Verkaufspartei durchs Haus. Optimal ist, wenn Sie sich bei Tageslicht im Haus treffen. Ein Übergabeprotokoll der Begehung ist nicht zwingend notwendig, wird aber häufig empfohlen, um in einem späteren Streitfall den Status quo bei der Hausübergabe belegen zu können. Vermerken Sie in dem Protokoll unter anderem:
- die aktuellen Zählerstande für Strom, Wasser und evtl. Gas; bei Ölheizungen sollte auch der Ölstand im Tank vermerkt werden
- Mängel, die Sie im Zuge der Hausbesichtigung festgestellt hatten und noch nicht beseitigt wurden
- Fotos dieser Mängel
- Anzahl der übergebenen Schlüssel
- übergebene Dokumente wie Bedienungsanleitungen, Garantiebelege, Versicherungsunterlagen etc.
- überlassenes Mobiliar
Lassen Sie sich im Rahmen der Hausübergabe auch alle technischen Einbauten von der Bedienung der Alarmanlage bis hin zur Photovoltaikanlage erklären. Peter Burk rät zudem, direkt nach der Hausübergabe alle Schlösser an den Hauseingangstüren auszutauschen. “Denn man kann sich nie sicher sein, ob nicht doch noch ein Schlüssel bei den Nachbarn oder irgendwo anders liegt.”
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