Finanzen / Bilanzen

Nebenbedingungen beim Festgeld beachten

Um Überraschungen auszuschließen, sollten Sie in jedem Fall das Kleingedruckte lesen. So unterscheiden sich je nach Kreditinstitut der geforderte Mindestanlagebetrag, die Art der Zinsausschüttung sowie die angebotenen Laufzeiten inklusive der jeweiligen Verzinsung. Wichtig ist auch die Frage der Einlagensicherung sowie der Wiederanlage nach Vertragsende.

Mindestanlage

Festgeld gibt es nur als Einmalanlage. Banken und Sparkassen fordern für solche Termingelder häufig einen bestimmten Mindestbetrag. Oft sind Beträge zwischen 1.000 und 2.500 Euro gefordert, manche Banken verlangen aber auch 5.000 Euro oder 10.000 Euro Mindestbetrag.

Zinszahlung

Die meisten Banken sammeln die Festgeldzinsen an und schütten sie am Sparende auf einen Schlag aus. Einige Institute legen die jährlichen Zinsen wieder an und ermöglichen so einen Zinseszinseffekt, zum Beispiel Fürstlich Castell’sche Bank, Oyak Anker Bank oder Stallantis Bank.

Ablaufende

Beachten Sie bei Vertragsabschluss, was mit dem Festgeld nach Ablauf der Zinsfestschreibung geschieht. Soll die Summe als Termineinlage weitergeführt werden oder soll sie auf das Girokonto zurückfließen? Was viele Anleger nicht wissen: In der Regel verlängern die Banken das Festgeld automatisch um den gleichen Zeitraum zu den dann gültigen Termingeldkonditionen.

  • Die Gefahr: Haben sich die Konditionen in der Zwischenzeit verschlechtert, lauern Zinsverluste.

Manchmal lassen die Geldhäuser die Einlage nach Ablauf der Frist auch zinslos auf dem Girokonto des Anlegers stehen oder überweisen das Geld auf das angegebene Referenzkonto. Auch in diesen Fällen kann es zu Mindererträgen kommen. Denn nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten fällige Termingelder als Sichteinlagen und dürfen wie Guthaben auf Girokonten geführt werden.

  • Tipp: Entweder bereits vor Vertragsabschluss, spätestens aber vor Ablauf des Termingelds, über die weitere Verwendung des Kapitals entscheiden. Via Internet-Banking oder mit einer schriftlichen Anweisung an die Bank können Sie entsprechende Aufträge erteilen.

Einlagensicherung

Die Frage der Kapitalsicherheit ist besonders wichtig. Innerhalb der EU sind Bankeinlagen bis zur Höhe von 100.000 Euro zu 100 Prozent staatlich garantiert.

Neben der gesetzlichen Einlagensicherung greifen erweiterte Sicherheitssysteme von deutschen Banken und Sparkassen. Das Umfangreichste ist der Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken (BdB). Er sichert Bankeinlagen in mehrstelliger Millionenhöhe pro Sparer ab. Das Gleiche gilt für die Einlagensicherung bei Sparkassen sowie Volks- und Raiffeisenbanken.

  • Tipp: Aufpassen sollten Sie bei ausländischen Geldinstituten, die keine Niederlassung in Deutschland haben oder nicht zur EU gehören. Banken aus einem anderen EU- oder EWR-Staat ohne deutsche Niederlassung unterliegen der jeweiligen ausländischen Aufsichtsbehörde, es greifen die dortigen Einlagensicherungssysteme. Hier sollte man sich vorab informieren.
  • Vorzeitige Kündigung

In der Regel schließen Sparbriefe und Festgeldanlagen eine vorzeitige Kündigung aus. Sie kommen also während der Vertragslaufzeit nicht an ihr Geld. In Ausnahmefällen, etwa Tod oder Krankheit des Anlegers, machen die Institute Ausnahmen und überweisen das Kapital vorzeitig zurück. In diesem Fall drohen allerdings Verluste, denn die Banken können Zinsen einbehalten oder Stornogebühren berechnen.

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