Sibanye-Stillwater refinanziert und erweitert seine revolvierende Rand-Kreditfazilität auf 6 Mrd. R und schließt eine Vorauszahlungsvereinbarung über 1,8 Mrd. R ab
Neal Froneman, CEO von Sibanye-Stillwater, erklärte: "Die Vorauszahlung des Goldpreises ist eine proaktive, strategische Finanzierungsalternative, die die Liquidität der Gruppe verbessert und die Bilanz stärkt, während die Hebelwirkung auf mögliche Goldpreissteigerungen erhalten bleibt. Wir freuen uns auch über die Refinanzierung und Aufstockung des Rand-RCF, was ein starkes Signal des Vertrauens und der Unterstützung durch unsere südafrikanischen Kreditgeber ist. Diese Finanzierungsvereinbarungen vermindern das finanzielle Risiko der Gruppe erheblich und bieten zusätzliche finanzielle Flexibilität und Wahlmöglichkeiten. Wir haben auch gute Fortschritte bei anderen Initiativen zur Stärkung unserer Bilanz gemacht, ohne auf Eigenkapital zurückzugreifen, und wir freuen uns darauf, den Markt zu gegebener Zeit mit detaillierteren Informationen zu versorgen."
Weitere Informationen: Refinanzierung und Aufstockung der Rand-RCF
Sibanye-Stillwater hat seine Rand-RCF, die am 11. November 2024 fällig wurde, von R5,5 Mrd. auf R6 Mrd. refinanziert und aufgestockt, wobei die refinanzierte Fazilität im August 2027 fällig wird.
Die wichtigsten Bedingungen der Vereinbarung über die Refinanzierung durch ein Bankenkonsortium unter Führung der Nedbank Corporate and Investment Banking Division (Nedbank) und der FirstRand Bank Limited (handelnd durch ihre Rand Merchant Bank Division, RMB) sind:
- Ein Kapitalbetrag von 6 Mrd. Rand, einschließlich einer Option für Sibanye-Stillwater, die Rand-RCF später während der Laufzeit durch die Aufnahme weiterer Kreditgeber um weitere 1 Mrd. Rand zu erhöhen
- Die Fazilität hat eine Laufzeit von drei Jahren und kann auf Antrag von Sibanye-Stillwater zweimal um jeweils ein Jahr verlängert werden.
- Die Zinsmarge basiert auf einer gleitenden Skala zwischen Jibar* plus 2,20% und 2,80%, abhängig von der Hebelwirkung
- Die Kreditnehmer und Bürgen sind dieselben wie bei der bestehenden RCF, nämlich Sibanye-Stillwater Ltd, Sibanye Gold (Pty) Ltd, Sibanye Rustenburg Platinum Mines (Pty) Ltd, Kroondal Operations (Pty) Ltd, Western Platinum (Pty) Ltd und Eastern Platinum (Pty) Ltd. Die Fazilität wird zusätzlich von Stillwater Mining Company, Keliber Oy und Keliber Technology Oy garantiert.
*Jibar: Die Johannesburg Interbank Average Rate (JIBAR) ist ein in Südafrika verwendeter Referenzzinssatz für Geldmarktgeschäfte. Der JIBAR wird anhand der von den am JIBAR beteiligten Banken notierten Zinssätze für handelbare Einlagenzertifikate (NCDs) berechnet. Er wurde 1999 eingeführt und wird seitdem für die Berechnung von Zinsen und anderen Zahlungen im Rahmen zahlreicher Kredite, Derivate, Anleihen und Finanztransaktionen verwendet. Die Berechnungen werden täglich für eine Reihe von Laufzeiten von der SARB auf der Grundlage der Angaben einer Gruppe von Banken veröffentlicht.
Weitere Informationen: Vorauszahlungsvereinbarung für Gold
Sibanye-Stillwater hat über seine hundertprozentige Tochtergesellschaft Sibanye Gold Proprietary Limited (das SA-Goldgeschäft) eine Vorauszahlungsvereinbarung über einen Betrag von R1,8 Milliarden im Austausch für die Lieferung von 1.497 Kilogramm Gold in gleichen monatlichen Tranchen von Oktober 2024 bis November 2026 abgeschlossen. Für das gelieferte Gold gilt ein Mindestpreis von R1.350.000 pro Kilogramm und ein Höchstpreis von R1.736.000 pro Kilogramm.
Die Mittel werden zur teilweisen Rückzahlung der revolvierenden Rand-Kreditfazilität der Gruppe verwendet.
Bekanntmachung im Sinne von Abschnitt 45(5) des Companies Act
Hiermit wird bekannt gegeben, dass der Verwaltungsrat der Gesellschaft (der Verwaltungsrat) gemäß den Bestimmungen von Abschnitt 45(5) des Companies Act, 71 von 2008 (der Companies Act) und in Übereinstimmung mit dem Sonderbeschluss, der auf der Jahreshauptversammlung der Gesellschaft am 28. Mai 2024 gefasst wurde, den Beschluss gefasst hat, eine Garantie für den Rand RCF zu übernehmen, wobei diese Garantie die Gewährung direkter und/oder indirekter finanzieller Unterstützung für verbundene und miteinander verbundene Unternehmen und Körperschaften der Gesellschaft im Sinne der Bestimmungen von Abschnitt 45 des Companies Act darstellt (die finanzielle Unterstützung). Die Anteilseigner werden im Sinne von Abschnitt 45(5)(a) des Companies Act darüber informiert, dass die Finanzhilfe ein Zehntel von 1 % des Nettovermögens der Gesellschaft übersteigt.
Nach Abwägung aller angemessenen finanziellen Umstände des Unternehmens im Sinne und gemäß den Bestimmungen von Abschnitt 45 in Verbindung mit Abschnitt 4 des Unternehmensgesetzes ist der Vorstand davon überzeugt, dass:
- Unmittelbar nach der Gewährung der oben erwähnten Finanzhilfe würde das Unternehmen den Solvenz- und Liquiditätstest gemäß Abschnitt 4 des Companies Act erfüllen.
- Alle relevanten Bedingungen und Beschränkungen in Bezug auf die Gewährung von Finanzhilfe durch das Unternehmen, die in der Gründungsurkunde des Unternehmens enthalten sind, sind erfüllt.
- Die Bedingungen, zu denen die Finanzhilfe gewährt wird, sind für das Unternehmen fair und angemessen.
Über Sibanye-Stillwater
Sibanye-Stillwater ist ein multinationaler Bergbau- und Metallverarbeitungskonzern mit einem breit gefächerten Portfolio von Betrieben, Projekten und Investitionen auf fünf Kontinenten. Die Gruppe ist auch einer der weltweit führenden Recycler von PGM-Autokatalysatoren und hat Beteiligungen an führenden Minenabfallaufbereitungsanlagen.
Sibanye-Stillwater ist einer der weltweit größten Primärproduzenten von Platin, Palladium und Rhodium und ein erstklassiger Goldproduzent. Das Unternehmen produziert und veredelt außerdem Iridium und Ruthenium, Nickel, Chrom, Kupfer und Kobalt. Die Gruppe hat vor kurzem damit begonnen, ihr Anlagenportfolio auf den Abbau und die Verarbeitung von Batteriemetallen zu diversifizieren und ihre Präsenz in der Kreislaufwirtschaft zu erhöhen, indem sie ihr Engagement in den Bereichen Recycling und Wiederaufbereitung von Abraumhalden weltweit ausbaut. Weitere Informationen finden Sie unter www.sibanyestillwater.com.
HAFTUNGSAUSSCHLUSS
VORAUSSCHAUENDE AUSSAGEN
Diese Mitteilung enthält zukunftsgerichtete Aussagen im Sinne der "Safe Harbour"-Bestimmungen des United States Private Securities Litigation Reform Act von 1995. Alle in dieser Bekanntmachung enthaltenen Aussagen, die keine historischen Tatsachen darstellen, können zukunftsgerichtete Aussagen sein. Zukunftsgerichtete Aussagen können durch die Verwendung von Wörtern wie "werden", "würden", "erwarten", "prognostizieren", "potenziell", "können", "könnten", "glauben", "anstreben", "antizipieren", "anvisieren", "schätzen" und Wörter mit ähnlicher Bedeutung gekennzeichnet sein.
Bei diesen zukunftsgerichteten Aussagen handelt es sich notwendigerweise um Schätzungen, die das beste Urteilsvermögen der Geschäftsleitung von Sibanye Stillwater Limited ("Sibanye-Stillwater") widerspiegeln. Die Leser werden davor gewarnt, sich auf solche Aussagen zu verlassen.
Zukunftsgerichtete Aussagen beinhalten eine Reihe von bekannten und unbekannten Risiken, Ungewissheiten und anderen Faktoren, von denen viele schwer vorhersehbar sind und die im Allgemeinen außerhalb der Kontrolle von Sibanye-Stillwater liegen, was dazu führen könnte, dass die tatsächlichen Ergebnisse und Resultate wesentlich von den historischen Ergebnissen oder von den zukünftigen Ergebnissen, die in solchen zukunftsgerichteten Aussagen ausgedrückt oder impliziert werden, abweichen. Folglich sollten diese zukunftsgerichteten Aussagen im Lichte verschiedener wichtiger Faktoren betrachtet werden, einschließlich derer, die in Sibanye-Stillwaters integriertem Bericht für das Jahr 2023 und dem Jahresbericht auf Formular 20-F aufgeführt sind, der am 26. April 2024 bei der United States Securities and Exchange Commission eingereicht wurde (SEC File Nr. 333-234096). Diese zukunftsgerichteten Aussagen beziehen sich nur auf das Datum dieser Bekanntmachung. Sibanye-Stillwater lehnt ausdrücklich jegliche Verpflichtung ab, zukunftsgerichtete Aussagen zu aktualisieren oder zu revidieren (außer in dem Maße, in dem dies gesetzlich vorgeschrieben ist).
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