Taxonomie-Verordnung – Schluss mit „Stand alone“-Regulierungen
Konkret sind für verschiedene Bilanzierungsposten die taxonomiefähigen Anteile gesondert zu erfassen. Die dafür erforderlichen Daten waren insbesondere bei den meisten mittelständischen Unternehmen in der bisherigen Bilanzlegung rechtlich nicht gefordert. Die Erfassung und Umstellung der Daten bedeuten daher einen großen zusätzlichen Bürokratieaufwand und den Aufbau neuer Prozesse und Personalstrukturen.
In Richtlinien und Verordnungen findet sich bereits eine Vielzahl von umfangreichen Berichtspflichten. Namentlich die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), die RL2014/95/EU zu nicht finanziellen Berichtspflichten, die Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzgebung (national und europäisch die CSDDD), die Deforestation Regulation, die Verordnung zu einem Verbot von in Zwangsarbeit hergestellten Produkten und die Konfliktmineralien-Verordnung. Jede dieser Gesetzgebungen nimmt für sich eine „Stand alone“-Regulierung mit eigener Berichtspflicht in Anspruch. Südwesttextil-Hauptgeschäftsführerin Edina Brenner fasst zusammen: „Vor dem Hintergrund inflationärer Berichtspflichten ist es unverständlich, warum die Taxonomie-Verordnung eine weitere etabliert. Für die nachhaltige Zukunft sind Investitionen in erheblichem Maße notwendig – diese sollten aber in die Entwicklung von nachhaltigen Produkten und Geschäftsmodellen fließen und nicht in den Bürokratieaufwand, um sie zu finanzieren.“
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