Mobile & Verkehr

Automobilclub KS e.V. zum Parken an E-Ladesäulen: Wer darf und wie lange?

Öffentliche Ladepunkte sorgen oft – nicht zuletzt wegen des teilweise unübersichtlichen Schilderdschungels – für Verunsicherung, wenn es ums Parken geht. Wer darf und wie lange? Vor allem in Gegenden mit hohem Parkdruck verlockt dort ein Ladeplatz zum Parken, wenn rundum alle anderen Plätze belegt sind. Der Automobilclub KS e.V. erläutert, wie das Parken an Ladesäulen geregelt ist.

Die weit verbreitete Meinung, wonach die öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für E-Fahrzeuge in Deutschland massiv hinterherhinkt, ist überholt. So waren zum 1. März 2024 bei der Bundesnetzagentur 103.226 Normalladepunkte und 25.291 Schnellladepunkte registriert, an denen insgesamt 4,52 GW Ladeleistung bereitgestellt werden können – Tendenz steigend. Hinzu kommen die Ladepunkte auf Firmenparkplätzen sowie die privaten Wallboxen zu Hause. Gegenüber 2019 hat sich die Ladeleistung nach Angaben des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft bundesweit bei Fahrzeugen und Ladesäulen verdreifacht. „Allerdings ist vielen Autofahrerinnen und Autofahrern nicht ganz klar, wie das Parken an den öffentlichen Ladepunkten rechtlich geregelt ist, sprich, ob auch der Verbrenner dort abgestellt werden kann, wenn ansonsten kein anderer Parkplatz frei ist, oder ob es E-Fahrern gestattet ist, ihr Fahrzeug auch mal übers Wochenende an der Ladesäule zu platzieren“, erläutert Isabella Finsterwalder, Pressesprecherin des Automobilclub KS e.V., die Verunsicherung rund um die öffentliche Ladeinfrastruktur.

Bei Zusatzschild „E-Auto“: Für Verbrenner tabu

Bei öffentlichen Ladepunkten gilt: Es kommt auf die Beschilderung an. Steht eine Ladesäule ohne jegliches Schild an einem Parkplatz, darf dort – unabhängig von der Antriebsart – jeder parken. Ist hingegen ein Zusatzschild „E-Auto“ angebracht, ist der Parkplatz als Sonderparkplatz für E-Fahrzeuge, genau genommen Fahrzeuge mit E-Kennzeichen, ausgewiesen. Bei den Zusatzschildern handelt es sich um weiße Schilder mit schwarzer Schrift bzw. schwarzem Piktogramm in Form eines Fahrzeugs mit Kabel und Stecker. Wer auf einem solchen Platz mit einem Verbrennerfahrzeug parkt, dem droht ein Bußgeld in Höhe von 55 Euro.

Einschränkungen für E-Fahrer

Doch eines sollte auch Haltern eines Stromers klar sein: Eine Ladesäule macht diesen Parkplatz auch für Elektroautos nicht zum Dauerparkplatz. Einerseits ist über weitere Zusatzschilder oft eine maximale Parkdauer oder ein Zeitintervall für E-Autos geregelt, beispielsweise, dass die Parkdauer dort zwischen 8 und 20 Uhr mit Parkscheibe auf vier Stunden begrenzt ist. Die individuellen Regelungen variieren indes je nach Stadt teils erheblich. Andererseits muss das Parken an der Ladesäule auch tatsächlich zum Aufladen genutzt werden, wenn ein Zusatzschild dies anzeigt – andernfalls droht auch hier ein Knöllchen vom Ordnungsamt.

„Rechtlich ist es aktuell jedoch nicht eindeutig geregelt, ob beim eingesteckten Ladekabel auch tatsächlich Strom fließen muss oder ob es ausreichend ist, wenn das E-Fahrzeug über das Kabel mit der Ladesäule verbunden ist. Hier gehört es allerdings zum guten Ton unter E-Fahrern, eine Ladesäule nicht unnötig zu blockieren, sondern den Platz wirklich zum Laden zu nutzen – schließlich freuen wir uns ja selbst auch über einen freien Platz, wenn es Zeit zum ‚Tanken‘ des eigenen Stromers ist“, resümiert die Pressesprecherin des Automobilclub KS e.V.

 

Über den KRAFTFAHRER-SCHUTZ e.V.

Der Automobilclub KS e.V. ist mit rund 600.000 Mitgliedern der drittgrößte Automobilclub in Deutschland. Er ist seit Jahrzehnten Mitglied der Deutschen Verkehrswacht (DVW) und zählt zu den Gründungsmitgliedern des Deutschen Verkehrssicherheitsrates (DVR). Auf europäischer Ebene ist der KS zudem Gründungsmitglied des EAC (European Automobile Clubs). Das Ziel ist eine europaweit sichere und nachhaltige Verkehrspolitik.

Darüber hinaus engagiert sich der KS seit mehr als 40 Jahren für mehr Umweltschutz und Energiesparen im gesamten Bereich des automobilen Verkehrs. Um den Stellenwert der Automobilbranche für Energiesparen sowie Klima- und Umweltschutz zu unterstreichen, beschloss der KS, ab 1981 jährlich den KS Energie- und Umweltpreis zu vergeben.

Mit seinen Töchtern AUXILIA Rechtsschutz-Versicherungs-AG und KS Versicherungs-AG bietet er eine umfassende Palette an Club- und Versicherungsleistungen – von der Wildschadenbeihilfe über den KS-Notfall- Service bis hin zu preiswerten Rechtsschutz- und Schutzbriefversicherungen –, die aufgrund von Leistung und Preis in den vergangenen Jahren viele Rankings gewonnen haben. In der Münchner Zentrale und in acht Bezirksgeschäftsstellen sind rund 180 Mitarbeiter beschäftigt. Der Jahresumsatz der KS-Gruppe liegt bei rund 140 Millionen Euro. Der Vertrieb erfolgt über 10.000 unabhängige Makler und Mehrfachagenten.

Mehr Infos: www.ks-auxilia.de/automobilclub

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

KRAFTFAHRER-SCHUTZ e.V.
Uhlandstr. 7
80336 München
Telefon: +49 (89) 53981-0
Telefax: +49 (89) 53981-250
http://www.automobilclub.de

Ansprechpartner:
Isabella Finsterwalder
Telefon: +49 (8095) 870223
E-Mail: finsterwalder@die-pressefrau.de
Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel