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Kabinettsvorschlag zur Beschäftigung von Mitarbeitenden mit Rentenbezug nicht ausreichend

Die Bundesregierung hat einen Vorschlag zur Änderung der rentenpolitischen Maßnahmen der Wachstumsinitiative vorgestellt. Die darin vorgeschlagenen Maßnahmen erleichtern zwar die befristete Wiedereinstellung von Rentnern, die bereits ein Unternehmen verlassen haben, lassen jedoch Wege für die direkte, reibungslose Weiterbeschäftigung bei demselben Arbeitgeber unberücksichtigt. Dies gilt insbesondere für den in der Praxis häufig anzutreffenden Wunsch beider Parteien zu geänderten zeitlichen Bedingungen weiter zusammen zu arbeiten. Der Entwurf vernachlässigt dadurch wichtige Anforderungen der Praxis und führt zu zusätzlichen Kosten für Unternehmen. Vorgesehen sind darin eine Rentenaufschubprämie sowie die Auszahlung der Arbeitgeberbeiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung an die Beschäftigten.

„Die aktuellen Regelungen sind nicht ausreichend praxisorientiert. Unternehmen möchten ihre erfahrenen Mitarbeiter nach Renteneintritt direkt in einem anpassbaren und befristeten Rahmen weiterbeschäftigen, sehen sich jedoch dabei von arbeits-rechtlichen Hürden eingeschränkt. Es ist dringend erforderlich, flexiblere Regelungen zu schaffen, um den Herausforderungen durch den demografischen Wandel und den Fachkräftemangel gerecht zu werden,“ erklärt Südwesttextil-Hauptgeschäftsführerin, Edina Brenner.

Südwesttextil fordert als mögliche Lösung eine Anpassung des § 41 SGB VI, um die befristete Weiterbeschäftigung von Rentnern flexibler zu gestalten. Konkret wird vorgeschlagen, den Beendigungstermin eines Arbeitsverhältnisses bei Erreichen der Altersgrenze oder bei Erfüllung der Rentenbedingungen flexibel hinauszuschieben.

Die ausführliche Position des Verbandes finden Sie hier.

  1. Das vom Bundeskabinett verabschiedete rentenpolitische Maßnahmenpaket greift aus Sicht von Südwesttextil die wesentlichen Praxisbedürfnisse nicht auf.
  2.  Die darin vorgeschlagenen Maßnahmen erleichtern zwar die befristete Wiedereinstellung von Rentnern, die bereits ein Unternehmen verlassen haben, lassen jedoch Wege für die direkte, reibungslose Weiterbeschäftigung bei demselben Arbeitgeber unberücksichtigt.
  3. Südwesttextil fordert als mögliche Lösung eine Anpassung des § 41 SGB VI, um die befristete Weiterbeschäftigung von Rentnern flexibler zu gestalten.
Über den Südwesttextil e.V.

Die Textil- und Bekleidungsindustrie ist Deutschlands zweitgrößte Konsumgüterindustrie und bei technischen Textilien Weltmarktführer.

Südwesttextil vertritt die Interessen der Branche in Baden-Württemberg. Der Wirtschafts- und Arbeitgeberverband ist eine Gemeinschaft von rund 220 Unternehmen mit 7 Mrd. Euro Umsatz und 24.000 Beschäftigten.

Viele sind wichtige Zulieferer für die Autoindustrie, Luft- und Raumfahrt und Medizin oder machen mit attraktiver Mode und hochwertigen Heimtextilien den Alltag schöner und komfortabler.

Südwesttextil ist Berater für seine Mitglieder, Netzwerker in Politik und Wirtschaft, Sozialpartner in der Tarifpolitik, Förderer der Textilforschung und des Engagements für soziale und ökologische Standards.

Textil aus Baden-Württemberg ist der Stoff, aus dem die Zukunft ist.

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