Bauen & Wohnen

LBO-Novelle mit Unwägbarkeiten

„Gesetz für das schnellere Bauen“ ist die Novelle der Landesbauordnung (LBO) überschrieben. Die Architektenkammer Baden-Württemberg begrüßt das Ziel des Gesetzentwurfs. Zahlreiche konkrete Änderungen, vor allem Vereinfachungen für das Bauen im Bestand, seien geeignet, dem Ziel näherzukommen. Einige Neujustierungen, so die AKBW, könnten in ihrer Kombination jedoch ungut zusammenwirken und das Ziel der LBO-Novelle konterkarieren.

„Jede Maßnahme für sich genommen ist sinnvoll“, so AKBW-Hauptgeschäftsführer Hans Dieterle. „Wir kritisieren aber ausdrücklich die Aushöhlung der Qualitätssicherung durch unkalkulierbare Kumulationseffekte. Das muss eng beobachtet und gegebenenfalls nachgebessert werden, um nicht Gefahr zu laufen, das eigentliche Ziel der LBO-Novelle zu verfehlen.“

Die Einführung der Genehmigungsfiktion, die Abschaffung des Widerspruchsverfahrens, eine weitere Einschränkung der Nachbarschaftsbeteiligung, die Beschränkung regulärer, vollumfänglicher Baugenehmigungsverfahren auf Sonderbauten sowie die Ausweitung der kleinen Bauvorlageberechtigung könnten zu einem „toxischen Mix“ führen, wie die AKBW in ihrer ausführlichen Stellungnahme zur LBO-Novelle ausführt.

„Im Ergebnis könnten wir mehr Rechtsstreitigkeiten statt mehr Geschwindigkeit bei Baugenehmigungsverfahren bekommen“, befürchtet Hans Dieterle. Die Ausweitung der sogenannten „kleinen“ Bauvorlageberechtigung auf Gebäude bis Gebäudeklasse 3 mit maximal drei Wohneinheiten, die Ausweitung des vorlageberechtigten Personenkreises auf Planer:innen, die – im Gegensatz zu den kammereingetragenen Architekt:innen – keiner Fortbildungspflicht unterworfen sind, könnte vermehrt Fälle produzieren, in denen nicht genehmigungsfähige Pläne umgesetzt werden, allein weil die Frist der Genehmigungsfiktion abgelaufen ist. Die Experten der AKBW befürchten mehr Rechtsunsicherheit auch für Bauherrschaften, wenn es um Mängelhaftung durch nicht pflichtversicherte Planende geht. „Wir sehen und anerkennen das Bemühen des Ministeriums um beschleunigte Verfahren, aber Schnelligkeit kann im Bauen kein Selbstzweck sein“, so Dieterle. Die Kammer biete sich an zur fachlichen Begleitung des „Experiments“.

Die ausführliche LBO-Stellungnahme der Architektenkammer Baden-Württemberg findet sich unter www.akbw.de/LBO-Novelle24.pdf

Der heutige AKBW-Newsletter mit Schwerpunkt LBO-Novelle steht unter www.newsletter-akbw.de/m/15604400/

 

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