Wenn Blüten keine Freude machen
Falscher Fuffziger
Was Falschgeld ist, ist jedem klar: Es geht um Banknoten oder Münzen, die zum Zweck der Bezahlung von Gütern und Dienstleistungen erschaffen worden sind, aber nicht aus einer der Zentralbanken entstammen. Denn ausschließlich diese dürfen neues Geld herstellen. In Deutschland ist das die Bundesbank. Und obwohl es eine gewisse und gewollte Ähnlichkeit zu echten Scheinen gibt, gehört Spielgeld – wie man es z. B. aus Casinos oder Gesellschaftsspielen kennt – nicht zum Falschgeld. Würde man allerdings versuchen, dieses als echtes Zahlungsmittel zu verwenden, würde man sich strafbar machen. Denn der wissentliche Einsatz von falschem Geld ist ebenso strafbar wie die Herstellung. Scheine werden übrigens deutlich häufiger gefälscht als Münzen, Favorit der Fälscher ist die 50-Euro-Banknote. Der Begriff „falscher Fuffziger“ kommt also nicht von ungefähr. Wenn man unwissentlich Falschgeld erhält, bekommt man dieses laut ARAG Experten nicht ersetzt, sondern ist persönlich geschädigt. Ebenso wird Falschgeld, das am Bankautomaten eingezahlt wird, nicht dem Konto gutgeschrieben. Es macht also durchaus Sinn, genau hinzuschauen. Nicht ohne Grund werden Scheine daher an Supermarkt-Kassen mit einem Prüfstift getestet.
So erkennt man falschen Zaster
Mit etwas Aufmerksamkeit ist Falschgeld in der Regel gut zu erkennen. ARAG Experten raten, sich zunächst wortwörtlich auf sein Fingerspitzengefühl zu verlassen: Denn im Gegensatz zu meist etwas härterem Falschgeld bestehen echte Geldscheine zu einem sehr hohen Prozentsatz aus Baumwolle und sind daher viel weicher als Papier und deutlich reißfester. Dazu gibt es optische Merkmale wie den silbernen Hologrammstreifen, der unter anderem den Wert der Banknote und das Eurozeichen sowie weitere Symbole zeigt. Weitere Sicherheitszeichen sind etwa die Smaragd-Zahl am unteren Rand des Scheins und der sogenannte Sicherheitsfaden, der wie das Wasserzeichen nur im Gegenlicht zu sehen ist. Diese Echtheitsbeweise sind gut zu erkennen und kaum fälschbar. Um ganz sicher zu sein, kann man den verdächtigen Schein mit einem anderen vergleichen oder sogar zu seiner Hausbank gehen und dort nachfragen. Außerdem bietet die Europäische Zentralbank sogar Videos an, die weiterhelfen können. Um auch gefälschte Münzen erkennen zu können, lohnt sich ein Besuch auf der Website der Deutschen Bundesbank . Hier zeigt sich die Echtheit am besten über haptische Erhebungen des Münzbildes und über die klare, saubere Prägung der Randschrift.
Der korrekte Umgang mit Blüten
Es gibt kein Vertun: Hat man es mit Falschgeld zu tun und man hat es bemerkt, muss man es der Polizei übergeben, auch wenn dies ein finanzieller Verlust ist. Dabei sollte unnötige Berührung vermieden werden, um mögliche Fingerabdrücke nicht zu zerstören. Die ARAG Experten empfehlen die Aufbewahrung in einem Umschlag oder einer Tüte. Das bewusste weitere Bezahlen mit dem Falschgeld wäre rechtlich gesehen ein „Inverkehrbringen von Falschgeld“ im Sinne von § 147 Strafgesetzbuch (StGB). Geahndet werden kann dies laut ARAG Experten durchaus auch mit Freiheitsstrafen von einigen Monaten, im schlimmsten Fall bis zu fünf Jahren. Anders verhält es sich, wenn die Weitergabe der unechten Banknoten unwissentlich erfolgt, vorausgesetzt, die Fälschung ist auf den ersten Blick nicht zu erkennen.
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