Wichtige Informationen zur Ummeldung ukrainischer Fahrzeuge
Frühzeitig aktiv werden
Werner Thermann von der Tönjes Holding AG rät zur zügigen Einleitung der Ummeldung: „Es ist entscheidend, frühzeitig alle notwendigen Dokumente vorzubereiten, um lange Wartezeiten und mögliche Sanktionen zu vermeiden. Unser Online-Portal T-Kfz.de ermöglicht eine unkomplizierte Abwicklung der Ummeldung.“
Erforderliche Dokumente für eine Ummeldung
Für die Ummeldung eines ukrainischen Fahrzeugs in Deutschland sind die folgenden Unterlagen zwingend erforderlich:
- Ein gültiges Personaldokument mit lateinischen Buchstaben
- Die ukrainische Zulassungsbescheinigung und die Kennzeichenschilder
- Eine Einzelgenehmigung nach § 21 StVZO oder eine EU-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC) sowie eine Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO
- Ein Nachweis der Versicherung (eVB)
- SEPA-Lastschriftmandat mit IBAN und BIC für den Einzug der Kfz-Steuer
Wichtige Hinweise zur Nutzung digitaler und physischer Dokumente
Digitale Dokumente aus der Ukraine sind nicht zulässig. Für den Ummeldeprozess müssen alle notwendigen Unterlagen im Original in physischer Form vorliegen. Zudem wird die ukrainische Zulassungsbescheinigung eingezogen und kann auf Verlangen an die Ukraine zurückgesendet werden. Die Kennzeichen dürfen hingegen behalten werden, wenn die ukrainischen Zulassungsdokumente entwertet werden.
Technische Anforderungen und Kosten
Fahrzeuge müssen eine technische Prüfung nach § 21 StVZO bestehen und eine Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO nachweisen. Kosten für die technische Überprüfung variieren zwischen 200 und 500 Euro, während die Zulassungsgebühr bei circa 50 Euro liegt. Zollgebühren können unter bestimmten Umständen anfallen, jedoch ist eine Befreiung möglich.
Regelung für Sozialhilfeempfänger
Die Zulassung eines Kraftfahrzeugs hat keine Auswirkungen auf den Bezug von Grundsicherungsleistungen. Seit 2023 wird ein angemessenes Kraftfahrzeug ausdrücklich als Schonvermögen auch für Bürgergeldempfänger angesehen.
Einjahresfrist und Besitzverhältnisse
Die Ummeldepflicht gilt für Fahrzeuge, die sich seit mehr als einem Jahr in Deutschland befinden. Diese Frist beginnt mit dem Grenzübertritt nach Deutschland und wird nicht durch zwischenzeitliche Ausreisen unterbrochen. Sollten Eigentümer das Fahrzeug nicht selbst nutzen, können sie eine schriftliche Erklärung zur Verfügungsberechtigung abgeben.
Keine Abmeldung in der Ukraine erforderlich
Fahrzeughalter müssen ihr Auto nicht in der Ukraine abmelden, um es in Deutschland umzumelden. Allerdings sollte klar geregelt sein, wer der Halter ist. Es ist nicht möglich, das Auto vor der Rückkehr in die Ukraine außer Betrieb zu setzen. Wer in die Heimat zurückkehren will, kann ein Ausfuhrkennzeichen beantragen – beispielsweise über das Online-Portal T-Kfz.de.
Das Familienunternehmen hat seinen Sitz in Delmenhorst bei Bremen. Seit mehr als 40 Jahren ist der Dienstleister im Bereich der Kfz-Zulassung und Kfz-Kennzeichen bundesweit einer der Marktführer. Mit über 1000 Mitarbeitenden in mehreren Tochtergesellschaften betreibt das Unternehmen ein deutschlandweites Netz aus über 250 Prägestellen und über 50 regionalen Zulassungsdiensten sowie das innovative digitale Zulassungsportal T-Kfz.de.
Über T-Kfz.de:
Das digitale Zulassungsportal T-Kfz.de der Tönjes Holding AG vereint umfangreichen Service mit Zuverlässigkeit und persönlicher Erreichbarkeit. Als ein führender Anbieter für Dienstleistungen rund um das Thema Kfz-Zulassung liefert das praktische Onlineportal innerhalb weniger Werktage fertige Fahrzeugpapiere und Kennzeichen in die Briefkästen der Kundinnen und Kunden. Durch ein bundesweites Netzwerk an den Zulassungsstellen vor Ort sind die Verantwortlichen regional bestens vernetzt.
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