Bonusvereinbarung muss verhandelt werden
Ein Arbeitgeber macht sich schadensersatzpflichtig, wenn er nicht über eine Zielvereinbarung für das Erreichen von Bonuszielen verhandelt, sondern sie stattdessen einseitig festlegt. Eine Allgemeine Geschäftsbedingung, die ihm das erlaubt hätte, hielt nach Auskunft der ARAG Experten das Bundesarbeitgericht für unwirksam (Az.: 10 AZR 171/23).
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