Software

News-Serie: Für Rechtskonformität bei der Arbeitszeiterfassung sorgen

Seit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) im Mai 2019 sind Arbeitgeber in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union dazu verpflichtet, die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter systematisch zu erfassen. Damit will der EuGH die Rechte der Arbeitnehmer stärken und sicherstellen, dass die geleisteten Arbeitsstunden lückenlos dokumentiert werden. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat dies im September 2022 in seinem Urteil zur Zeiterfassungspflicht bestätigt. So fördern beide Urteile nicht nur die Einhaltung der Arbeitszeitgesetze, sondern sorgen auch für einen transparenteren Umgang mit Überstunden und Arbeitszeitkonten.

Folglich ist es inzwischen unerlässlich, dass die Arbeitgeber eine lückenlose und rechtskonforme Erfassung der Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter dokumentieren und nachweisen können. Das ist auf herkömmlichem Weg (z.B. Excel, Papier) kaum leistbar, weil es mit viel Aufwand verbunden ist, ganz unabhängig von der großen Fehleranfälligkeit dieser Vorgehensweise.

Dennoch hadern vor allem kleine Unternehmen damit, von den Stundenzetteln in Excel-Tabellen auf eine professionellere digitale Zeiterfassung zu wechseln. Sie haben Angst, gewohnte Prozesse aufzugeben und stattdessen auf flexiblere, zeitgemäße Tools mit vielen Automatisierungen zu vertrauen. Dabei ist der Wechsel zu einem modernen Zeiterfassungssystem wie z.B. edtime nicht nur unkompliziert und schnell umzusetzen, sondern das Tool bietet neben der rechtskonformen Arbeitszeitdokumentation noch weitere Vorteile. Das System lässt sich leicht in bestehende Unternehmensprozesse einbinden und ist intuitiv bedienbar, was die Akzeptanz bei den Mitarbeitern erhöht. edtime sorgt zudem für den rechtmäßigen Schutz personenbezogener Daten und ist bei Bedarf in seiner Funktionalität erweiterbar.

Dass sich trotz dieser optimalen Voraussetzungen sowohl kleine Unternehmen als auch Konzerne mit der Umstellung noch Zeit lassen, lässt vermuten, dass nach wie vor Aufklärungsbedarf in Sachen „digitale Arbeitszeiterfassung“ besteht. Dazu will eurodata mit einer kurzen News-Serie beitragen.

Demnächst: Warum das Vorurteil, dass ein professionelles digitales Arbeitszeiterfassungssystem zeit- und kostenaufwendig ist, nicht stimmt.

Über die eurodata AG

Die eurodata Unternehmensgruppe entwickelt und betreibt cloudbasierte Softwarelösungen und IT-Services. Im Mittelpunkt stehen kaufmännische Anwendungen, die für die Bereiche Personal- und Finanzwesen sowie das Management von Unternehmen von besonderer Bedeutung sind. Seit Gründung im Jahr 1965 stellen Steuerberatungen, Tankstellen- und Handelsnetze den Kern des eurodata Kundenstamms dar. Heute vertrauen insgesamt mehr als 80.000 Kunden der sicheren Cloud „Made in Germany“ aus dem in Deutschland ansässigen, zertifizierten eurodata Rechenzentrum.

Die Mission von eurodata ist, ihre Kunden durch automatisierte und digitalisierte Prozesse darin zu unterstützen, die Chancen für ein vernetztes Arbeiten konkret zu nutzen. Modernste Digitalisierungs- und Business Analytics-Lösungen für dezentrale Ecosysteme sowie professionelle Web-Dienstleistungen komplettieren heute das eurodata Produktportfolio und fördern die stetige Innovation aller Lösungen der eurodata Gruppe. Mehr als 600 Mitarbeiter in Deutschland und Europa engagieren sich für diese Mission.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

eurodata AG
Großblittersdorfer Str. 257-259
66119 Saarbrücken
Telefon: +49 (681) 8808-0
Telefax: +49 (681) 8808-300
https://www.eurodata.de/

Ansprechpartner:
Markus Metz
Leiter Corporate Marketing
Telefon: +49 (681) 8808-734
Fax: +49 (681) 8808-300
E-Mail: m.metz@eurodata.de
Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel