Samtpfoten in Not
Warum werden es immer mehr Straßenkatzen?
Die Deutschen lieben Katzen: In deutschen Haushalten lebten im letzten Jahr knapp 16 Millionen Stubentiger. Damit ist die Katze das beliebteste Haustier. Gleichzeitig berichtet der Katzenschutzreport des Deutschen Tierschutzbundes, dass bei 53 Prozent der Tierschutzvereine die Anzahl der Straßenkatzen in deren Einzugsgebiet in den letzten zwölf Monaten gestiegen ist. Wie kann das sein? Vor allem die Corona-Pandemie scheint laut ARAG Experten ursächlich für den Anstieg zu sein. Viele Menschen haben sich während der Pandemie oft unüberlegt eine Katze zugelegt und das Tier anschließend überfordert ausgesetzt, als der Alltag wieder begann. Zudem konnten Freigängerkatzen aufgrund geschlossener Tierarztpraxen oft nicht kastriert werden. Auch die Kosten könnten eine Rolle gespielt haben: Im November 2022 wurde die Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) novelliert, womit die Kosten für eine Katzen-Kastration um rund ein Viertel gestiegen sind.
Tierschutz im Grundgesetz verankert
Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass der Tierschutz seit 2002 als Staatsziel im Grundgesetz verankert ist. Der Artikel 20a erweiterte seinerzeit das Tierschutzgesetz, dass es in Deutschland bereits seit 1948 gibt. Damit ist Deutschland das erste Land in Europa, in dem Tierquälerei oder das Töten eines Wirbeltieres ohne vernünftigen Grund mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldbuße geahndet werden kann.
Gleichzeitig erlaubt es das Bundesjagdgesetz , sogenannte „wildernde“ Katzen zu töten, wenn sie eine Gefahr für Wild darstellen. Die Voraussetzung: Die Katze muss sich mehr als 200 oder 300 Meter von bewohnten Gebieten entfernt aufhalten und offensichtlich Beute gemacht haben oder auf der Jagd sein. Obwohl diese Regelung durchaus umstritten ist, schätzt der Tierschutzbund, dass jährlich etwa 200.000 Katzen in Deutschland durch Jäger erschossen werden. Eine offizielle Statistik gibt es laut ARAG Experten jedoch nicht, da nicht alle Abschüsse gemeldet oder dokumentiert werden müssen und nicht alle Bundesländer Statistiken über die Jagdabschüsse veröffentlichen.
Kastration verpflichtend?
Laut Deutschem Tierschutzbund gilt in mehr als 1.500 deutschen Gemeinden bereits eine Kastrationspflicht für Freigängerkatzen, um die Population streunender Katzen zu reduzieren. In diesen Gemeinden müssen die kastrierten Vierbeiner zudem mit einem Mikrochip gekennzeichnet und kostenlos im Haustierregister Findefix eingetragen werden.
Umsorgen von Straßenkatzen
Im Gegensatz zu Wildkatzen sind Straßenkatzen nicht für ein Leben in der freien Wildbahn gerüstet. Sie sind normale Hauskatzen, also domestizierte Tiere, die auf menschliche Hilfe angewiesen sind, weil ihnen bei der Jagd das Geschick ihrer wilden Vorfahren fehlt. Wer in der Nachbarschaft auch schon mal eine Straßenkatze entdeckt hat und sich kümmern möchte, sollte beim Füttern bedenken, dass draußen lebende Vierbeiner im Winter mehr Energie benötigen. Daher fressen und trinken sie mehr, sofern sie die Möglichkeit haben. Zudem raten die ARAG Experten, darauf zu achten, dass Wasser und Futter draußen nicht gefrieren, was vor allem bei Nassfutter der Fall sein kann. Obwohl die meisten Samtpfoten mit einer Menge Fell ausgestattet sind, können sie frieren. Bei welchen Temperaturen das Frieren anfängt, hängt nicht nur vom Alter, der gesundheitlichen Konstitution oder dem Gewicht des Tieres ab, sondern auch davon, ob die Katze früher Stubentiger oder schon immer Freigänger war. Für den Streuner sollten wahre Katzen-Liebhaber bei Temperaturen unter null Grad ein winterfestes, gut isoliertes Katzenhaus bereitstellen, um den Freigänger vor Unterkühlung zu schützen. Vor allem nasses Fell kann bei großer Kälte lebensgefährlich werden. Ist eine Annäherung zwischen Mensch und Tier gelungen, raten die ARAG Experten, den neu gewonnenen tierischen Freund tierärztlich zu versorgen und nach Möglichkeit auch eine Kastration durchführen zu lassen.
Fremdfüttern nicht immer erlaubt
Nicht jede herumstreunende Katze ist automatisch herrenlos und darf nach Lust und Laune gefüttert werden. Doch solange das Futter nicht gesundheitsschädlich ist und die Verteilung eher eine Ausnahme darstellt, ist es rechtlich unproblematisch, die herumstreunende Katze eines Nachbarn zu füttern. Einem Urteil des Landgerichts München zufolge besteht auch keine Pflicht, den Streuner aus seinem Garten zu vertreiben. Anders sieht es aus, wenn der Besitzer seinem Nachbarn das Anlocken und Füttern vorher explizit untersagt hat. Dann droht ein Unterlassungsanspruch (Az.: 30 S 7016/18).
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