Sicherheit

TÜV Rheinland: Blendung durch tiefstehende Sonne lässt sich vermeiden

Tiefenstehende Sonne kann die Autofahrt zum Blindflug machen. Geblendet von flach einfallenden Sonnenstrahlen können die Stoßzeiten im Berufsverkehr zur Herausforderung am Steuer werden. Laut dem Statistischen Bundesamt war Blendung durch Sonne 2023 bei über 2.500 Unfällen mit Personenschaden die Ursache. „Ausreichender Abstand sowie den Sichtverhältnissen angepasste Geschwindigkeit sind für die Sicherheit entscheidend“, sagt Steffen Mißbach, Verkehrsexperte bei TÜV Rheinland. „Wer von der tief stehenden Sonne geblendet wird, sollte vom Gas gehen und plötzliche Fahr- und Bremsmanöver vermeiden, um nachfolgende Fahrzeuge nicht zu gefährden.“ Da im gleißenden Licht mitunter nur schwer zu erkennen ist, ob Ampeln grün oder rot leuchten, empfiehlt es sich, langsam an Kreuzungen heranzufahren und im Zweifelsfall anzuhalten. Bei Blendung durch die Sonne sinkt das Reaktionsvermögen erheblich. Eine Sekunde mit geschlossenen Augen bei Tempo 50 sorgt bereits für rund 15 Meter Blindflug.

Sonnenbrille mit ausreichendem Blendschutz schafft Abhilfe

Der ungeschützte direkte Blick in die Sonne kann die Sicht so sehr beinträchtigen, dass die Augen einige Minuten brauchen, um sich wieder zu erholen. Den besten Schutz gegen gleißendes Licht bietet eine Sonnenbrille mit Blendschutz, der das Licht herausfiltert.
Sonnenbrillen sind grundsätzlich in vier Kategorien erhältlich, an ihnen lässt sich der Tönungsgrad der Gläser ablesen. Die Kategorie 2 oder 3 sind fürs Autofahren geeignet, da sie bis zu 92 Prozent des Lichts absorbieren können. Gläser mit Tönungsgrad 4 sind ideal auf Schnee im Hochgebirge, aber im Straßenverkehr nicht zulässig. Ist die Sonnenbrille zudem mit „UV400“ oder „100 Prozent UV-Schutz“ gekennzeichnet, filtern die Gläser auch die augenschädigende UV-Strahlung heraus. Übrigens: Das CE-Zeichen auf dem Brillengestell besagt nicht zwingend, dass ein unabhängiges Labor das Produkt getestet hat – insbesondere, wenn die Sonnenbrille von fliegenden Händlern oder am Strandkiosk im Urlaub gekauft wurde. TÜV Rheinland rät deshalb zum Kauf im Fach- und Einzelhandel.  

Tipps gegen Blendung im Straßenverkehr

So gut die Sonnenbrille auch sein mag, für den Durchblich braucht es immer eine saubere Windschutzscheibe – innen wie außen. Fettrückstände und Schmutz auf der Scheibe brechen hingegen die Lichtstrahlen und erhöhen den Blendeffekt. Werden verschlissene Wischerblätter nicht ersetzt, können selbst Zusätze im Wischwasser nicht verhindern, dass sich Schlieren auf der Scheibe bilden. Auch die Sitzposition spielt fürs blendfreie Fahren eine Rolle: Eine möglichst aufrechte Haltung verhindert, dass die tiefstehende Sonne unter der Sonnenblende hindurchscheint.   

Über TÜV Rheinland

Sicherheit und Qualität in fast allen Wirtschafts- und Lebensbereichen: Dafür steht TÜV Rheinland. Das Unternehmen ist seit mehr als 150 Jahren tätig und zählt zu den weltweit führenden Prüfdienstleistern. TÜV Rheinland hat mehr als 22.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in über 50 Ländern und erzielt einen Jahresumsatz von mehr als 2,4 Milliarden Euro. Die hoch qualifizierten Expertinnen und Experten von TÜV Rheinland prüfen rund um den Globus technische Anlagen und Produkte, begleiten Innnovationen in Technik und Wirtschaft, trainieren Menschen in zahlreichen Berufen und zertifizieren Managementsysteme nach internationalen Standards. Damit sorgen die unabhängigen Fachleute für Vertrauen entlang globaler Warenströme und Wertschöpfungsketten. Seit 2006 ist TÜV Rheinland Mitglied im Global Compact der Vereinten Nationen für mehr Nachhaltigkeit und gegen Korruption. Website: www.tuv.com

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

TÜV Rheinland
Am Grauen Stein
51105 Köln
Telefon: +49 (221) 806-2148
http://www.tuv.com

Ansprechpartner:
Wolfram Stahl
Pressesprecher
Telefon: +49 (0) 221 806-2148
Fax: +49 (0) 221 806-1567
E-Mail: contact@press.tuv.com
Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel