Versicherungstipp: Eltern sollten mitfahrende Kinder beim Radeln mit Helm schützen
Fahrradfahren schont die Umwelt, ist gesund und macht auch den Kleinsten Spaß, wenn sie mit den Eltern mitfahren dürfen. Doch der Helm darf nicht fehlen, da er vor schweren Kopfverletzungen schützen kann. Eltern sollten sich im Fachhandel beraten lassen und auf gut getestete Modelle zurückgreifen. Dies gilt nicht nur beim Mitfahren mit dem Lastenrad, Anhänger oder im Kindersitz, sondern auch später, wenn die Kinder mit einem Lauflernrad oder eigenem Fahrrad unterwegs sind. Sinnvoll ist auch eine private Kinder-Unfallversicherung. Sie leistet, anders als der gesetzliche Unfallschutz, rund um die Uhr und auch für Freizeitunfälle, erklärt die uniVersa Versicherung. Neben einer Unfallrente kann dort auch eine Kapitalleistung vereinbart werden, die sich nach dem Grad der Invalidität berechnet. Gute Policen belohnen auch das Tragen von Schutzkleidung bei Verkehrsunfällen. Bei der uniVersa gibt es zum Beispiel eine Mehrleistung von 20 Prozent, wenn ein Helm getragen wurde. Dies gilt nicht nur bei Fahrradunfällen, sondern auch bei Unfällen mit dem Skateboard oder beim Inlinern.
Die uniVersa Versicherungsunternehmen sind eine Unternehmensgruppe mit langer Tradition und großer Erfahrung, deren Ursprünge auf das Jahr 1843 – dem Gründungsjahr der uniVersa Krankenversicherung a.G. als älteste private Krankenversicherung Deutschlands und 1857, dem Gründungsjahr der uniVersa Lebensversicherung a.G. – zurückgehen. Als moderner Finanzdienstleister ist die uniVersa heute auf die Rundum-Lösung von Versorgungsproblemen vornehmlich der privaten Haushalte sowie kleinerer und mittlerer Betriebe spezialisiert. Rund 7.000 Mitarbeiter und Vertriebspartner stehen bundesweit als kompetente Ansprechpartner den Kunden zur Verfügung.
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