Familie & Kind

Gemeinsam für Kinderrechte: ARAG und UNICEF starten Partnerschaft

Am morgigen Internationalen Tag der Kinderrechte starten der Versicherungskonzern ARAG und UNICEF Deutschland ihre langfristig angelegte Partnerschaft. Die Kooperation zielt darauf ab, Kinderrechte in Deutschland zu stärken. Im Rahmen der Partnerschaft hilft die Unterstützung der ARAG dabei, das Kinderrechteschulen Programm von UNICEF Deutschland weiter auszubauen und die UN-Kinderrechtskonvention in das deutsche Bildungssystem zu integrieren.

Jedes Kind hat das Recht auf eine inklusive, chancengerechte und hochwertige Bildung. Doch auch in Deutschland gibt es diesbezüglich Defizite: Nicht alle Kinder werden angemessen gefördert und beteiligt. Benachteiligte Kinder werden vielfach abgehängt und haben weniger Möglichkeiten, am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben.

Die Partnerschaft zwischen ARAG und UNICEF fördert das Kinderrechteschulen Programm, damit möglichst viele Kinder in Deutschland ihre Rechte kennen und auch verstehen. Mit dem Programm unterstützt UNICEF Deutschland Bildungsministerien und Schulen dabei, ihre pädagogische Praxis an der UN-Kinderrechtskonvention auszurichten. Ziel ist es, die Kinderrechte nachhaltig und systematisch an Schulen zu verankern und das Wissen über Kinderrechte und ihre Verwirklichung zum Teil des Unterrichts- und Schulentwicklungsprozesses zu machen.

In einer Kinderrechteschule werden die Kinderrechte in der Schulgemeinschaft gelernt, respektiert, geschützt und gelebt – von Kindern und Erwachsenen gleichermaßen. So entwickeln Schulen etwa Beteiligungsformate mit und für Kinder wie Schülerparlament, Kinderrat und Zukunftswerkstatt, erarbeiten Anti-Diskriminierungskonzepte und führen Beschwerdeformate für Streit, Gewalt und Mobbing ein. Kinder erleben dadurch ihre Kinderrechteschule als einen Lernort, in dem ihre Meinungen ernst genommen und ihre Talente gefördert werden. Sie lernen respektvoll miteinander umzugehen und Verantwortung zu übernehmen, für sich und andere.

Christian Schneider, Geschäftsführer UNICEF Deutschland: „Es ist wichtig, dass Kinder schon frühzeitig ein Bewusstsein für ihre Rechte bekommen und lernen, für sich und ihre Rechte einzutreten. Wo Kinderrechte gelebt werden, wird die Entwicklung sozialer und kommunikativer Kompetenzen gefördert. Je mehr Schulen die Kinderrechte in ihre Struktur und ihren Alltag integrieren, desto mehr Kinder können zu selbstbestimmten, demokratisch engagierten Bürger*innen heranwachsen. Wir sind sehr froh und dankbar, dass uns die ARAG ab sofort als starker Partner zur Seite steht und uns auf diesem Weg begleitet und unterstützt.“

„Wir sind stolz darauf, Teil dieser wichtigen Initiative zu sein und dazu beizutragen, dass Kinderrechte fester Bestandteil des Bildungssystems werden. Gemeinsam mit UNICEF möchten wir einen Beitrag leisten, dass möglichst viele Kinder in Deutschland einen fairen Start ins Leben erhalten und ihre Talente voll entfalten können. Als weltweit führender Rechtsschutzanbieter ist die Stärkung von Kinderrechten für uns ein zentrales Anliegen“, erläutert Dr. Renko Dirksen, Vorstandssprecher der ARAG SE, die Gründe für das Engagement des Düsseldorfer Versicherungskonzerns.

Das Kinderrechteschulen Programm beinhaltet ein siebenstufiges Training für Schul- und Fachpersonal, die Zertifizierung ist als fortlaufender Prozess auf fünf Jahre ausgelegt. Das Training vereint digitale Lerninhalte mit Aktivitäten an den Schulen. Bisher ist das UNICEF-Programm in Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein gestartet – in enger Zusammenarbeit mit den dortigen Schul- und Kultusministerien.

Die Partnerschaft zwischen ARAG und UNICEF hilft dabei, in mindestens einem weiteren Bundesland das Kinderrechteschulen Programm zu etablieren sowie das Programm in den bestehenden Bundesländern weiter zu stärken. Darüber hinaus trägt die Partnerschaft dazu bei, die digitale Lernplattform sowie die E-Learning-Module inhaltlich weiterzuentwickeln, weitere Trainer*innen auszubilden, Ansprechpartner*innen in den Ministerien zu schulen sowie Monitoring und Evaluationsprozesse auszubauen.

Die UN-Kinderrechtskonvention wurde 1989 von den Vereinten Nationen verfasst und 1992 auch von Deutschland ratifiziert. In der Konvention sind die einzelnen Rechte, auf die Kinder weltweit ein Anrecht haben, festgehalten. Jedes Kind hat etwa das Recht auf Leben, Gesundheitsvorsorge, Bildung sowie auf Schutz vor Gewalt und Ausbeutung. Ebenso wichtig ist es, den Willen eines Kindes zu berücksichtigen, Meinungs- und Informationsfreiheit, Zugang zu Medien sowie Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit sicherzustellen.

 

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