Immobilie vererben oder verschenken – was ist besser?
Vorteil Schenkung: Pflichtteile reduzieren
„Unabhängig von der Steuerersparnis, die eine Schenkung mit sich bringt, hat die Schenkung in manchen Familienkonstellationen noch einen Vorteil: Über Schenkungen können Sie Pflichtteilsansprüche, die im Erbfall zu erfüllen sind, verringern“, sagt die Münchener Anwältin für Erbrecht Nazanin Reißler. Der Pflichtteil ist immer halb so groß wie der gesetzliche Erbteil. Der Wunsch, Pflichtteilsansprüche zu verringern, kann dann aufkommen, wenn manche Familienmitglieder mehr begünstigt werden sollen als andere. Über eine Schenkung kann ein Teil des Vermögens ausgliedert werden, Restvermögen wird auf diese Weise verkleinert. Pflichtteile können so sogar ganz umgangen werden, wenn sämtliches Vermögen rechtzeitig per Schenkung übertragen wird. Rechtzeitig heißt: Zehn Jahre müssen verstreichen, damit eine Schenkung wirksam ist. Vorher können sogenannte Pflichtteilsergänzungsansprüche geltend gemacht werden. Stirbt der Vermögende also vor Ablauf der Zehnjahresfrist, können Pflichtteilergänzungsansprüche geltend gemacht werden. Enterbte Kinder haben einen sogenannten Pflichtteilsergänzungsanspruch aus den lebzeitigen Schenkungen mit der Folge, dass das beschenkte Kind einen Teil aus dem Wert der Immobilie seinen Geschwistern auszahlen muss. Das Thema ist komplex, Betroffene sollten sich hierzu von einer Anwältin oder einem Anwalt beraten lassen.
Tipp: Damit eine Schenkung wirksam ist, muss ein Schenkungsvertrag, auch Überlassungsvertrag genannt, beim Notar beurkundet werden.
Immobilie verschenken – so lässt sich Erbschaftsteuer sparen
Vererben und Verschenken wird im deutschen Steuerrecht gleichbehandelt. Bei beiden gelten dieselben Steuerklassen und dieselben Freibeträge wie in den beiden oben aufgeführten Tabellen. Um über eine Schenkung gezielt Erbschaftsteuer zu sparen, müssen Sie den Wert der Immobilie ermitteln. Sie können dann Ihren Nachkommen etappenweise jeweils bis zur Freibetragsgrenze Anteile der Immobilie zu Lebzeiten übertragen.
Tipp: Eheleute oder eingetragene Lebenspartner können sich untereinander eine selbstbewohnte Immobilie immer steuerfrei schenken, ganz gleich wie hoch der Wert der Immobilie ist. Selbst wenn der persönliche Steuerfreibetrag ausgeschöpft ist, bleibt auch der darüber liegende Teil immer steuerfrei.
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