Jahressteuergesetz 2024 – wichtige Regelungen für privatwirtschaftlich orientierte Bildungsanbieter im Bildungsverband EATO
Der Bundesrat wird am 22.11.2024 in seiner Sitzung über die Freigabe des Jahressteuergesetz 2024 entscheiden:
- Die umsatzsteuerliche Behandlung von Bildungsleistungen bleibt wie bisher bestehen, inklusive des Vorsteuerabzugs.
- Die ursprünglich geplante zwangsweise Steuerbefreiung für Fortbildungsleistungen wird nicht umgesetzt.
- Die Umsatzsteuerbefreiung für Bildungsleistungen gilt weiterhin auch für Privatlehrer.
- Die pauschale Steuerbefreiung für Ausbildungen und Umschulungen ohne Gewinnerzielungsabsicht enSällt.
- Das Bescheinigungsverfahren der Bundesländer ist unverändert gülHg.
Für uns als Verband EATO und für die privatwirtschaUlich geführten Bildungsunternehmen ergeben sich aus dem eingereichten Vorschlag des Jahressteuergesetz 2024 wichHge Präzisierungen und aktualisierte Rahmenbedingungen der bisherigen betrieblichen Praxis. EATO würde die ZusHmmung zu dem vorliegenden Jahressteuergesetzes 2024 und damit die Verabschiedung der obengenannten Punkte sehr begrüßen.
EATO (European Association for Training Organisations) vertritt aktuell mehr als 50 wirtschaftlich geführte Bildungsunternehmen und hochkompetente Experten im Bildungsbereich im Deutschsprachigen Raum. Diese erzielen mit über 6.700 überwiegend selbständigen Referenten jährlich einen Umsatz von mehr als 360 Millionen Euro. Insgesamt beteiligen sich jährlich mehr als 290.000 Teilnehmende an den verschiedenen Bildungsmaßnahmen der Mitgliedsunternehmen. EATO setzt sich insbesondere für eine innovative Bildungspolitik, eine Modernisierung des Bildungssystems, die Durchführung von Marktforschung sowie ein kontinuierliches Benchmarking mit den Besten der Branche ein. Das wichtigste Ziel ist die Mitwirkung an den gesellschaftlichen und politischen Veränderungsprozessen durch zielorientierte, vom Bedarf abgeleitete Qualifizierungsmaßnahmen in Europa
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