Gesundheit & Medizin

VPKA setzt sich für Stärkung der psychosomatischen Institutsambulanzen ein

Bayern nimmt im Bereich der psychosomatischen Institutsambulanzen (PsIA‘s) eine Vorreiterrolle ein. 2021 wurde der Weg für die Einrichtung dieser Institutionen frei gemacht. Der VPKA Bayern war auf Selbstverwaltungsebene an der Aushandlung der Landesvereinbarung beteiligt. Drei Jahre nach dem Startschuss zieht VPKA-Hauptgeschäftsführerin Dr. Ann-Kristin Stenger ein Zwischenfazit. Die entstandenen PsIA‘s trügen dazu bei, eine wichtige Versorgungslücke zu schließen. Eine deutliche Ausweitung des Angebots, auch auf das gesamte Bundesgebiet, sei wünschenswert.

Bayern ist nach wie vor das Flaggschiff bei den psychosomatischen Institutsambulanzen. Das Konzept war vor drei Jahren vollkommen neu und ist auf fruchtbaren Boden gefallen. Im Freistaat sind mittlerweile 13 PsIA‘s entstanden“, so Dr. Stenger. Die Ambulanzen bilden eine wichtige Brücke zwischen ambulanter und teilstationärer bzw. stationärer Versorgung. Sie befinden sich überwiegend an Psychosomatischen und Psychiatrischen Krankenhäusern. Aber auch Allgemeinkrankenhäuser mit einer selbstständigen Abteilung für Psychiatrie und Psychotherapie haben das Angebot aufgegriffen.

In den PsIA‘s werden psychisch erkrankte Erwachsene, bei denen eine rein ambulante Versorgung nicht ausreicht und bei denen ein somatischer Behandlungsanteil besteht, engmaschig multiprofessionell behandelt. Der Zugang erfolgt per Überweisung durch Fachärzte für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie oder ärztliche Psychotherapeuten. Die Einrichtungen helfen den Menschen, die meist sehr langen Wartezeiten auf eine stationäre Behandlung zu überbrücken und dienen auch der Nachsorge nach einem stationären Aufenthalt. Damit tragen sie zur Entlastung sowohl für die Betroffenen als auch für die stationären Einrichtungen bei.

„Ein Anfang ist gemacht, aber das derzeitige Angebot wird der Nachfrage bei weitem nicht gerecht“, so Dr. Stenger. „Angesichts des hohen Bedarfs würden wir uns wünschen, dass mehr Einrichtungen nachziehen. Aus unserer Sicht sollte das Konzept auf das gesamte Bundesgebiet ausgeweitet werden.“ Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach habe diesbezüglich im Rahmen der Achten Stellungnahme und Empfehlung der Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung („Psych-Fächer“) Anlass zu vorsichtigem Optimismus gegeben. Hier wird empfohlen, das Bayerische Modell bundesweit einzuführen (Seite 13 / Institutsambulanzen).

In Kürze beteiligt sich der VPKA an neuerlichen Vergütungsverhandlungen. „Wir hoffen, auf diesem Wege die finanzielle Attraktivität für die Träger zu erhöhen.“

Über den Verband der Privatkrankenanstalten in Bayern e.V.

Der Verband der Privatkrankenanstalten in Bayern e. V. (VPKA) setzt sich als dynamischer und praxisnaher Verband seit mehr als 75 Jahren bayernweit für die inhaltlichen Belange der privaten Akut- und Rehakliniken ein. Er vertritt als größter Landesverband rund 170 Einrichtungen mit knapp 25.000 Betten. Sein Ziel ist eine qualitativ hochwertige, innovative und wirtschaftliche Patientenversorgung in Krankenhäusern und Rehabilitationskliniken. Neben der Beratung seiner Mitglieder vertritt er die Belange der Privatkrankenanstalten in gesellschaftlichen, sozialpolitischen und tariflichen Angelegenheiten.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Verband der Privatkrankenanstalten in Bayern e.V.
Kreillerstr. 24
81673 München
Telefon: +49 (89) 5730-99
Telefax: +49 (89) 5734-88
http://www.vpka-bayern.de

Ansprechpartner:
Ulrike Messenzehl
Telefon: 08319607290
E-Mail: info@denkstroeme.com
Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel