Finanzen / Bilanzen

6. Schritt: Die Bauabnahme und der Einzug

Der letzte Schritt und damit der offizielle Abschluss des Hausbaus ist die Bauabnahme. Sie besteht in der Regel aus einer gemeinsam mit dem Baupartner durchgeführten Schlussbegehung des Gebäudes, bei dem ein Abnahmeprotokoll erstellt wird. Dabei prüfen Sie, ob alles wie vereinbart ausgeführt wurde.

So läuft die formelle Bauabnahme ab

Checken Sie das Haus am besten schon ein paar Tage vor dem Abnahmetermin gründlich auf Baumängel. Es empfiehlt sich, sich dabei einen Bausachverständigen an die Seite zu holen. Notieren Sie alle Problemstellen, die Ihnen gemeinsam auffallen. Bei der formellen Bauabnahme dokumentieren Sie schließlich alle problematischen Stellen möglichst ausführlich und mit Fotos im Protokoll. Nur so ist das Bauunternehmen später verpflichtet, die Mängel zu beheben. Wenn Sie wegen vorhandener Mängel eine Vertragsstrafe geltend machen oder Geld einbehalten möchten, muss das ebenfalls im Abnahmeprotokoll vermerkt werden, damit Sie Anspruch darauf haben.

Grundsätzlich sind Sie als Bauherr zur Abnahme verpflichtet, wenn die erbrachte Leistung im Wesentlichen fertiggestellt und mangelfrei ist. Das geschieht, indem Sie das Abnahmeprotokoll unterschreiben. Wenn die Bauarbeiten noch nicht abgeschlossen sind oder ein gravierender Baumangel vorliegt, können Sie die Abnahme verweigern.

Folgen der Bauabnahme

Die Bauabnahme ist auch deswegen ein sehr wichtiger Schritt beim Hausbau, weil es durch sie zur sogenannten Umkehr der Beweislast kommt. Das heißt, nach der Abnahme müssen Sie dem Bauunternehmen nachweisen, dass ein nicht bereits gerügter Mangel vorliegt. Vorher war es andersherum: Das Unternehmen musste im Streitfall beweisen, dass es sich nicht um einen Mangel handelt. Darüber hinaus geht auch das Risiko für Beschädigungen oder Zerstörung der Bauleistung durch äußere Einflüsse von der Baufirma auf Sie über. Mit dem Tag der Abnahme hat der Auftragnehmer zudem Anspruch auf Bezahlung und wird die Schlussrechnung stellen. Es beginnt die Gewährleistungsfrist.

Tipp: Lassen Sie sich bei der Bauabnahme nicht unter Zeitdruck setzen! Sollte die Gegenpartei auf Eile drängen, bieten sie ihr an, den Termin zu einem späteren Zeitpunkt zu wiederholen.

Vorsicht vor stillschweigender Abnahme

Wenn Sie die Schlussrechnung ohne Abnahme zahlen oder vor der Bauabnahme ins Haus einziehen, kann das Gebäude als abgenommen gelten, ohne dass Sie dies offiziell erklärt hätten. Als abgenommen gilt das Haus auch dann, wenn Sie auf die Aufforderung des Bauunternehmens zur formellen Bauabnahme hin nicht reagieren und den angesetzten Abnahmetermin verstreichen lassen. Dann tritt die sogenannte fiktive Abnahme ein.

Vor dem Einzug noch erledigen

Nach der Bauabnahme müssen Sie noch das Ende der Bauarbeiten der Baubehörde melden. Diese prüft dann, ob beim Bau alle Auflagen der Baugenehmigung eingehalten wurden und nimmt das Gebäude ebenfalls ab. Hat auch der Schornsteinfeger bestätigt, dass die Abgasanlage sicher und funktionstüchtig ist, steht Ihrem Einzug ins neue Zuhause nichts mehr im Wege.

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