Effizient und nachhaltig: Das neue Gebäudeenergiegesetz erklärt
Nach der Novellierung 2022, die sich im Wesentlichen mit Neubauten befasste, beinhaltet die neue Novellierung vor allem Anforderungen an Heizungsanlagen sowie Anforderungen an den Wärmeschutz von Nichtwohngebäuden. Als Instrument der Energie- und Klimaschutzpolitik enthält es wichtige Regelungen, um das Ziel des nahezu klimaneutralen Gebäudebestandes in Deutschland bis zum Jahr 2045 zu realisieren.
Im Rahmen des im Oktober 2023 neu konzipierten Intensivseminars „Gebäudeenergiegesetz heute und morgen – so werden Ihre Gebäude klimaneutral“ wird ein besonderer Fokus auf die Vorgaben an die Heizungstechnik gelegt.
Als Referenten konnte hierfür Herr Brieden-Segler von der e&u energiebüro GmbH in Bielefeld gewonnen werden.
Der Referent erläutert die wesentlichen Inhalte des Gesetzes sowie die Bezüge zur kommunalen Wärmeplanung. Er veranschaulicht die Änderungen und Neuerungen gegenüber den bisherigen Regelungen und geht insbesondere auf die kommunalen Besonderheiten ein.
Die im September 2023 beschlossenen Novellierungen des Gebäudeenergiegesetzes werden ebenso behandelt, wie die in den kommenden Jahr zu erwartenden grundlegenden weiteren Anforderungen des EU, die diese im Rahmen des Planes zur Klimaneutralität ins Auge fasst.
Das nächste Online-Seminar „Gebäudeenergiegesetz heute und morgen – so werden Ihre Gebäude klimaneutral“ findet am 09.01.2025 statt.
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Marktanalysen werden für BHKW erstellt. So wird im Sommer 2024 die aktualisierte Version der "BHKW-Kenndaten 2024/25" zur Verfügung stehen.
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