IHK lehnt differenzierte Grundsteuerhebesätze in Bonn ab
Auch die Rechtslage bei differenzierten Hebesätzen spricht die IHK kritisch an. Hille weiter: „Die Entscheidung des Stadtrates steht auf rechtlich tönernen Füßen, wie auch ein Rechtsgutachten des Städtetages NRW zeigt. Es kann gut sein, dass dieser Beschluss vor Gerichten angefochten und gekippt wird. Die Verlässlichkeit der Politik könnte dadurch Schaden nehmen.“
Die IHK erkennt an, dass das Grundsteueraufkommen für Gewerbeimmobilien durch den gestrigen Beschluss nach Berechnungen der Stadt wohl erst einmal nicht steigt. Gleichwohl sind deutlich stärkere Spreizungen zu erwarten, die für die davon betroffenen Unternehmen zu einer Belastung in wirtschaftlich schwierigen Zeiten werden. Hille: „Die IHK wird genau beobachten und auswerten, wie sich die neue Grundsteuer auf die Unternehmen auswirkt und die Interessen im Sinne der gewerblichen Wirtschaft auch bei dieser Frage kraftvoll vertreten.“
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