Steuersatz für Umsatzsteuerpauschalierung sinkt: Finanzielle Einbußen für die Landwirtschaft
Was steckt hinter der Steuersatzsenkung?
Mit der Einführung der Gesamtumsatzgrenze von 600.000 Euro ab 2022 hat sich die Bundesrepublik Deutschland gleichzeitig gegenüber der EU dazu verpflichtet, die Vorsteuerpauschale für Land- und Forstwirte laufend der tatsächlichen Mehrwertsteuerbelastung der Betriebe anzupassen. Überschreitet dieser die Grenze im vorangegangenen Kalenderjahr, ist die Besteuerung nach Durchschnittsätzen im darauffolgenden Jahr nicht mehr zulässig. Stattdessen muss der Betrieb dann die Regelbesteuerung anwenden.
Nun beschloss die Regierung eine erneute Änderung der pauschalen Steuersätze, die ab dem 6. Dezember 2024 in Kraft getreten ist. Während die bisherigen Steuersätze von 19 Prozent für alkoholische und 5,5 Prozent für forstwirtschaftliche Erzeugnisse konstant bleiben, sinkt der Steuersatz für landwirtschaftliche Erzeugnisse um 0,6 Prozentpunkte von neun auf 8,4 Prozent. Diese Änderung war bereits für den letzten Jahreswechsel geplant, scheiterte damals aber im Vermittlungsausschuss.
„Pauschalierende Landwirte müssen sich jedoch schon jetzt auf die nächste Änderung einstellen“, sagt Ecovis-Steuerberater Ernst Gossert in München, „bereits zum 1. Januar 2025 sinkt der Durchschnittssatz weiter auf 7,8 Prozent“.
Welche Auswirkungen haben die Änderungen?
Sinkt der Durchschnittssteuersatz, reduzieren sich auch die Beträge, mit dem die Vorsteuerbelastung der Land- und Forstwirte pauschal abgegolten wird.
„Die Pauschalierung wird in der Praxis stetig uninteressanter. Ein Wechsel in die Regelbesteuerung mit 19 oder sieben Prozent kann sich daher lohnen“, erklärt Ernst Gossert. „Sinkt der Steuersatz gleich zweimal hintereinander innerhalb weniger Wochen, widerspricht das dem Gedanken des Bürokratieabbaus, den der Gesetzgeber eigentlich mit der Umsatzsteuerpauschalierung wollte“, kritisiert der Experte.
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