Gesundheit & Medizin

Vereinbarkeit ärztlicher Erwerbstätigkeit und Sorgearbeit verbessern

Die rechtlichen Rahmenbedingungen für einen strukturellen Wandel zur Vereinbarkeit von ärztlicher Erwerbstätigkeit und Sorgearbeit müssten implementiert werden, forderte die Delegiertenversammlung der Landesärztekammer Hessen am 23. November 2024 vom Hessischen Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege.

Ein entsprechender Beschluss war auf Bundesebene im Rahmen des 128. Deutschen Ärztetages im Mai dieses Jahres gefasst worden.

Konkret brauche es zur Fortführung der ärztlichen Berufsausübung notwendige Unterstützungsangebote. Im Antrag genannt werden folgende Punkte:

– Flächendeckender Ausbau der Kinderbetreuung, geeignet auch für im Schichtsystem Tätige
– Anspruch auf Notfallbetreuung in sämtlichen Kindergärten in der U3- und Ü3-Betreuung für Kinder ärztlicher Kolleginnen und Kollegen, ergänzend zu dem generellen Kinderbetreuungsanspruch
– Förderung von modernen Arbeitsmodellen, i. e. Job- und Topsharing (zwei oder mehrere Führungskräfte teilen sich eine Managementposition) und flexiblen Arbeitszeitmodellen

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Landesärztekammer Hessen
Hanauer Landstraße 152
60314 Frankfurt/Main
Telefon: +49 (69) 97672-0
Telefax: +49 (69) 97672-128
http://www.laekh.de

Ansprechpartner:
Marissa Leister
Referentin Stabsstelle Medien
Telefon: +49 (69) 97672-107
Fax: +49 (69) 97672-224
E-Mail: marissa.leister@laekh.de
Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel