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Anwaltliche Expertise notwendig: Sprungrevision als seltene „letzte Chance“ für Verurteilte

Revisionen vor Gericht sind allgemein selten, die Sprungrevision gilt als eine Art Einzelfall. Anders als bei der „klassischen“ Revision wird hier direkt eine komplette Instanz übersprungen. Möglich ist sie daher nur, wenn die Verurteilung durch ein Amtsgericht erfolgte. Oft erfolgt zunächst die Berufung, es wird dann vor dem Landgericht weiterverhandelt. Bei einer weiteren Verurteilung ist die Revision möglich, es geht weiter zum Oberlandesgericht. Das Landgericht bleibt bei der Sprungrevision außen vor, das zu prüfende Urteil geht direkt an das Oberlandesgericht weiter.

Sprungrevision nur mit einem erfahrenen Strafverteidiger möglich

Die Sprungrevision setzt nicht nur Fachwissen im Strafverfahren voraus, sondern praktische Expertise im Berufungs- und Revisionsverfahren. Nikolai Odebralski ist nicht nur erfahrener Strafverteidiger, er hält auch Vorträge rund um das Sexualstrafrecht und ist eine gefragte Stimme im Deutschen Anwaltstag. Er weiß, dass die Sprungrevision ein „heißes Pflaster“ ist und tiefgründiges Wissen des Anwalts voraussetzt. „Lehnt das Gericht die Sprungrevision ab, hat der Mandant seine Chancen vertan“, erklärt er das Problem.

Durch den „Sprung“ vor das Oberlandesgericht wird die Instanz der Berufung übersprungen und gilt damit automatisch als verloren. Das Risiko ist hoch, denn wenn die Sprungrevision nicht zum Erfolg führt oder abgelehnt wird, ist das Urteil rechtskräftig. Jetzt bleibt zwar immer noch die Möglichkeit des Wiederaufnahmeverfahrens, aber auch das ist an Bedingungen gebunden.

„Praktisch führen wir Sprungrevisionsverfahren sehr selten durch“, erklärt Odebralski und verweist auf die Risiken als Begründung. „Nur wenn wir uns absolut sicher sind und meine Mandanten reelle Chancen auf Erfolg haben, ist dieser Weg eine Option“, berichtet er aus seiner Praxis. Tatsächlich besteht nicht in jedem Verfahren überhaupt die Möglichkeit, Sprungrevision zu beantragen. Sie wird beispielsweise automatisch verhindert, wenn die Staatsanwaltschaft ihrerseits Berufung eingelegt hat. „Das passiert manchmal in der puren Absicht, eine Sprungrevision zu behindern“, weiß der Anwalt. „In diesem Fall sprechen wir im Kollegium von einer Sperrberufung seitens der Staatsanwaltschaft.“

Sprungrevision spart Mandanten Zeit und Geld

Im Hinblick auf das hohe Risiko scheint die Sprungrevision von zweifelhaftem Nutzen für Betroffene zu sein. Odebralski weiß, warum es die Fälle dennoch gibt. „Ein Berufungs- und Revisionsverfahren ist teuer, zeitaufwändig und zermürbt die Nerven der Betroffenen“, schildert er die Emotionen seiner Mandanten. Das Sprungrevisionsverfahren überspringt die jahrelangen Zwischenschritte und kann einen Rechtsstreit abkürzen. Auch ist es möglich, hohe Urteilssummen zu vermeiden. Um Erfolg zu haben, braucht es nicht nur detaillierte Kenntnisse der Gesetzgebung, sondern auch die Fähigkeit zu einem vorausschauenden und strategisch geplanten Vorgehen.

„Wir müssen genau abwägen, ob Berufung oder Sprungrevision der richtige Weg ist“, erklärt der Fachanwalt für Strafverteidigung. Nur dann, wenn die Chancen vor der Berufungsinstanz wenig erfolgversprechend sind und keinen Klärungsbeitrag leisten werden, macht es Sinn direkt zum Oberlandesgericht zu springen. Die rechtliche Situation muss im Vorfeld genau durchleuchtet und auf ihre Erfolgschancen beurteilt werden.

„Im Kollegenkreis hören wir immer wieder von Fehlern, die aufgrund von mangelnder Kenntnis rund um die Sprungrevision entstehen“, berichtet Nikolai Odebralski. Solche Fehler können die Nichtbeachtung der Zustimmungserfordernisse, aber auch die Missachtung gesetzlicher Fristen sein. „Vorschnelles Handeln kann den Erfolg kosten“, schildert Odebralski und weist darauf hin, dass der Leidtragende in diesem Fall der Mandant ist. „Jeder einzelne Fall muss individuell geprüft werden, es reicht nicht aus, vorherige Fälle als Vergleich heranzuziehen“, schärft er seinen Mandanten und auch Kollegen immer wieder ein.

Juristische Laien oder Rechtsanwälte für Strafrecht mit wenig Erfahrung unterschätzen das Verfahren regelmäßig. Fehler können jedoch gravierende Folgen haben und verhindern, dass das Wunschergebnis erreicht wird. „Unter Einhaltung aller Fristen prüfe ich lieber doppelt und dreifach, ob die Sprungrevision für meine Mandanten die beste Lösung ist“, versichert Odebralski, der seine Fälle in der Kanzlei stets persönlich betreut. „Ein erfahrener Anwalt an der Seite kann die Erfolgschancen der Sprungrevision deutlich verbessern“, weist er noch einmal auf den Bedarf an Expertise hin.

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