Kann auch Handwerker betreffen: Austauschpflicht von Tachographen bei Grenzverkehr
Für Fahrzeuge im Handwerk, die der Tachographenpflicht unterliegen und die im grenzüberschreitenden Verkehr mit EU-Staaten und der Schweiz eingesetzt werden, können gemäß EU-Verordnung 165/2014 Umrüstvorschriften relevant werden, je nachdem mit welcher Version eines Fahrtenschreibers sie ausgerüstet sind. Die jetzt erforderlichen neuen „intelligenten“ Fahrtenschreiber der zweiten Version dienen unter anderem der automatisierten Meldung bei Grenzübertritten.
„Betriebe sollten prüfen, ob sie sowohl tachographenpflichtig sind, diese Tachographentypen nutzen, sprich: analoge, digitale oder intelligente Tachographen der ersten Version, als auch die betreffenden Fahrzeuge grenzüberschreitend eingesetzt werden“, sagt Thomas Vorst. „Ist der Betrieb betroffen, sollte in einer Fachwerkstatt ein Austausch vorgenommen werden.“ Der Umwelt- und Technologieberater der Handwerkskammer unterstützt Betriebe mit entsprechenden Informationen und hilft bei der Klärung, ob Handlungsbedarf besteht.
Detaillierte Angaben über die Tachographen-Austauschpflicht für den grenzüberschreitenden Verkehr von Handwerksbetrieben sind auch auf der Homepage der Handwerkskammer zusammengefasst unter www.hwk-mannheim.de/…. Kontakt zu Thomas Vorst, Wirtschaftsförderung der Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald, unter Telefon: 0621 18002-151 oder E-Mail: thomas.vorst@hwk-mannheim.de.
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