Wie Erfindungen und Ideen aus dem Handwerk zur kommerziellen Nutzung kommen können
In 30 Minuten haben Interessierte während der persönlichen Kurzberatung die Gelegenheit, ihre Fragen zu stellen und erste Informationen einzuholen. Dazu stehen neben den Experten der Handwerkskammer auch erfahrene Patentanwälte zur Verfügung, die die Innovation realistisch einschätzen und sowohl zur Anmeldewürdigkeit als auch zu Rechtsfragen Auskunft geben können. Im Rahmen der kostenlosen Beratung können grundsätzliche Fragen zu gewerblichen Schutzrechten geklärt werden, aber auch für einen konkreten Fall die Anmeldestrategie, Verlauf des Erteilungsverfahrens oder der zu erwartende Zeit- und Kostenrahmen besprochen werden. Die Beratung hilft bei der Klärung, ob eine patentanwaltliche Tätigkeit wie beispielsweise für eine Anmeldung der Erfindung oder einen Lizenzvertrag in Anspruch genommen werden sollte. Die patentanwaltliche Tätigkeit selbst kann im Rahmen der unentgeltlichen Erfinderberatung der Handwerkskammer nicht erbracht werden.
„Gerade im Handwerk werden vielfach Ideen entwickelt, um beispielsweise Verfahrensabläufe zu optimieren oder um mögliche technische Probleme im Betrieb auszuräumen“, sagt Aaron Maier, technischer Berater der Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald. „Viele Erfindungen werden jedoch nicht zum Patent angemeldet oder die Erfinder scheitern bei der Umsetzung, Vermarktung oder kommerziellen Nutzung ihrer Idee.“ Hierbei will das Beratungsangebot der Handwerkskammer unterstützen und einen Ersteinstieg ermöglichen.
Die Kurzgespräche werden vertraulich behandelt. Eine verbindliche Anmeldung ist erforderlich bei Carmen Eich-Romero, Telefon 0621 18002-153, E-Mail: wirtschaftsfoerderung@hwk-mannheim.de.
Weitere Informationen bei Aaron Maier, Technologieberatung der Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald, Telefon 0621 18002-146, E-Mail: aaron.maier@hwk-mannheim.de.
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