Händler verlangen Überführungskosten teils auch bei Gebrauchtwagen
Offenbar gehen die Autohäuser dazu über, wegen der schlechten Ertragslage bei Vorführ- oder Jahreswagen zusätzliche Einnahmequellen durch Händlerpauschalen zu erzielen. Das bedeutet: Der ausgewiesene Preis ist nicht der Endpreis. Allerdings sind diese Pauschalen nicht in Stein gemeißelt, sondern können verhandelt werden. Kundenerfahrungen zeigen: Manche Autohäuser beharren entschlossen auf der festgelegten Pauschale, andere reagieren kulant und kommen dem Käufer entgegen. So auch im Fall eines auto-motor-und-sport-Lesers, der letztlich nur die Hälfte des anfangs geforderten Betrags bezahlen musste.
Kritisch sieht die Entwicklung der ADAC. Bislang sei nur geregelt, dass alle anfallenden Gebühren in den Endpreis des Fahrzeugs eingerechnet sein müssen, doch das betrifft in erster Linie den Kaufvertrag. Bei der Werbung ist die Angabe zwar ebenfalls Pflicht, dort seien Überführungskosten dem ADAC zufolge aber meist nur im Kleingedruckten versteckt. Deshalb lautet die klare Forderung des Automobilclubs: Überführungskosten sollten nicht gesondert aufgeführt, sondern bereits im Endpreis enthalten sein, den die Werbeanzeige abbildet.
Redakteur: Sandro Vitale
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