Kaum Fortschritte beim UN-Hochseeschutzabkommen (BBNJ-Abkommen)
Ohne BBNJ-Abkommen keine Meeresschutzgebiete auf der Hohen See
„Ein wirksames Hochseeschutzabkommen ist entscheidend für die Einrichtung von Meeresschutzgebieten auf der Hohen See. Der Schutz der marinen Biodiversität und der Erhalt gesunder Ozeane und damit des Lebens auf der Erde kann nur mit umfassendem Meeresschutz gelingen. Dazu ist es mitentscheidend, dass Deutschland, das als eines der ersten Länder das BBNJ-Abkommen unterzeichnet hat und damit zu den Wegbereitern für das Zustandekommen des Abkommens gehört, es auch ratifiziert“, erklärt Ulrich Karlowski, Biologe der Deutschen Stiftung Meeresschutz.
Die Hohe See – Marine Areas Beyond National Jurisdiction (ABNJ)
Von Ausnahmen abgesehen, beginnt die Hohe See ab der 200-Seemeilen-Grenze (ca. 370 Kilometer) der Küstenstaaten. Als Marine Areas Beyond National Jurisdiction (ABNJ) steht die Hohe See außerhalb der Gerichtsbarkeit von Nationalstaaten. Sie ist ein „gemeinsames Erbe der Menschheit“. Ihre natürlichen Ressourcen gehören allen, und alle Nationen sollen sie sorgsam und verantwortungsvoll nutzen. Alle Meereslebewesen, die in diesem Gebiet leben, bezeichnet man daher als Biodiversity Beyond National Jurisdiction (BBNJ).
Meilenstein für den internationalen Meeresschutz
Das UN-Hochseeschutzabkommen (BBNJ-Abkommen) schafft einen verbindlichen Rechtsrahmen für den Erhalt und die nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt der Hohen See. Dabei galt es, die zahlreichen bereits existierenden Regelungen zum Management natürlicher Ressourcen sektorenübergreifend zu bündeln. Es soll die schwierige Einrichtung von Meeresschutzgebieten auf der Hohen See erleichtern und gilt als ein Meilenstein für den internationalen Meeresschutz. Die Arbeiten an dem Abkommen reichen bis ins Jahr 2002 zurück.
Zum Hintergrund:
Das BBNJ-Abkommen ist eines von drei das Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen (SRÜ) oder UN Convention on the Law of the Sea (UNCLOS) ergänzenden Umsetzungsabkommen.
Erst, wenn 60 Staaten das BBNJ-Abkommen (Biodiversity Beyond National Jurisdiction) ratifiziert haben und die 60. Ratifikationsurkunde hinterlegt ist, kann das Abkommen 120 Tage danach in Kraft treten.
Deutschland scheinheilig beim Meeresschutz
Deutschland unterschrieb das BBNJ-Abkommen zwar als eines der ersten von mittlerweile 107 Ländern. Danach tat sich jedoch nichts mehr.
„Außenministerin Baerbock sprach nach der Unterzeichnung von einem ‚Hoffnungsschimmer für die ganze Welt‘ und Umweltministerin Lemke von einem ‚historischen Tag für den Schutz der Meere‘. Für den Erhalt des Lebens in unseren Küstengewässern wäre viel gewonnen, wenn Deutschland mehr als nur schöne Worte in die Waagschale werfen würde. Es ist armselig, was Deutschland im Meeresschutz umsetzt“, betont Karlowski.
In deutschen Küstengewässern von Nord- und Ostsee existiert Meeresschutz größtenteils nur auf dem Papier. Nicht einmal kleine Verbesserungen wie ein Verbot der desaströsen Grundschleppnetzfischerei in Meeresschutzgebieten, wie es die EU vorgeschlagen hat, sind bei uns vollumfänglich realisierbar.
Die Deutsche Stiftung Meeresschutz (DSM) ist eine Treuhandstiftung, die 2007 gegründet wurde. Ziel unserer Arbeit ist es, der Ausbeutung der Weltmeere und der Vernichtung ihrer Bewohner etwas entgegenzusetzen. In Kooperation mit engagierten Forschern und Organisationen rund um den Globus fördern und verwirklichen wir Projekte und Aktionen zum Erhalt des Lebens in den Meeren. Ermöglicht wird dies durch Spenden.
Wir sind Mitglied im europäischen Meeresschutzbündnis Seas At Risk (SAR / seas-at-risk.org), in der Deep Sea Conservation Coalition (DSCC / deep-sea-conservation.org) und sind Netzwerkpartner der UN-Dekade der Meeresforschung für nachhaltige Entwicklung (2021 – 2030) in Deutschland (Ozeandekade / ozeandekade.de).
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