Nachhaltigkeitsberichterstattung als wirtschaftlicher Vorteil
Nachhaltigkeitsberichterstattung als entscheidender Wettbewerbsfaktor
Der Fachreport/ das Dossier belegt, dass Unternehmen ein eigenes wirtschaftliches Interesse an der Offenlegung von Nachhaltigkeitsinformationen haben. Eine verbesserte Transparenz trägt dazu bei, die Kapitalkosten zu senken und eine positive gesellschaftliche Wirkung zu erzielen. Zudem sehen die Unterzeichner:innen des Briefes den Staat in der Pflicht, Maßnahmen zum Schutz vor den Folgen des Klimawandels zu ergreifen. Das Pariser Abkommen entfaltet in Verbindung mit Artikel 20a des Grundgesetzes die Verpflichtung, die natürlichen Lebensgrundlagen künftiger Generationen zu sichern.
Ohne adäquate Maßnahmen drohen zunehmende Extremwetterereignisse sowie ein Rückgang der Biodiversität – mit erheblichen Risiken für die Nahrungsmittelversorgung und die wirtschaftliche Stabilität. In diesem Zusammenhang betonen die Expert:innen, dass ein Rückschritt bei den Nachhaltigkeitsbemühungen auf europäischer und nationaler Ebene unverantwortlich wäre. Die derzeit diskutierte Reduktion von Berichtspflichten mit Verweis auf übermäßige Bürokratie greift aus ihrer Sicht zu kurz.
Bürokratiekosten im Verhältnis: Finanzberichterstattung als Vergleichsmaßstab
Ein detaillierter Blick auf die Regulierungslandschaft zeigt, dass der Bürokratiekostenindex weiterhin niedriger ist als zum Zeitpunkt seiner Einführung. Zudem erfordert die Finanzberichterstattung nach wie vor einen höheren Ressourceneinsatz als die Nachhaltigkeitsberichterstattung. Ein belastbarer Datensatz zur Erfassung von Umwelt- und Sozialkriterien ist essenziell, um Fortschritte zu messen und Risiken fundiert zu bewerten. Banken und Versicherungen sind auf verlässliche Nachhaltigkeitsinformationen angewiesen, um ihre Risikomanagementstrategien entsprechend auszurichten. Lippenbekenntnisse allein reichen nicht aus.
Forderung an die Bundesregierung und die EU-Kommission
Vor diesem Hintergrund appellieren die Expert:innen an die Bundesregierung, die Umsetzung der CSRD und der ESRS nicht weiter zu verzögern. Statt pauschaler Kritik an vermeintlich überbordender Bürokratie bedarf es eines entschlossenen Bekenntnisses zur Nachhaltigkeitsberichterstattung. Nur so kann Europa seine Vorreiterrolle in diesem Bereich behaupten und die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft langfristig stärken.
Die Unterzeichner:innen fordern die EU-Kommission auf, den Kern der European Sustainability Reporting Standards beizubehalten und eine sachgerechte Umsetzung sicherzustellen. Gleichzeitig sollte die Bundesregierung Unternehmen Planungssicherheit geben, indem sie die entsprechenden Vorschriften zeitnah in nationales Recht überführt. Anpassungen sollten sich auf die Vermeidung unnötiger Doppelungen konzentrieren, ohne jedoch den inhaltlichen Umfang der Nachhaltigkeitsberichterstattung abzuschwächen.
Gezeichnet
- Philippe Diaz, Gründer, bendnotbreak, Mitglied Sustainability Reporting Technical Expert Group, EFRAG
- Prof. Wolfgang Günthert, Vorsitzender des Deutschen Expertenrates für Umwelttechnologie und Infrastruktur (Dex)
- Marius Hasenheit, Partner, sustainable natives & CEO, sustentio
- Prof. Dr. Volker Mosbrugger, Generaldirektor em. Senckenberg Gesellschaft für Naturforschung
- Dr. Katharina Reuter, CEO, Bundesverband Nachhaltige Wirtschaft BNW e.V.
- Prof. Dr. Hans-Peter Schwintowski, Humboldt-Universität zu Berlin
- Florian Freiherr Tucher von Simmelsdorf, Vorstandsvorsitzender M&P Group
- Dr. Helge Wulsdorf, Bank für Kirche und Caritas eG
- Prof. Dr. Hans-Wilhelm Zeidler, ehemaliger Vertriebsvorstand Zürich Versicherung, Ideal und Gothaer
- Dr. Carsten Zielke, Geschäftsführer, Zielke Research Consult GmbH, Mitglied des Connectivity Advisory Panel von EFRAG, Mitglied des Fachausschusses Finanzen des Deutschen Instituts für Normung
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