ZVOonlineDialog zur Nachhaltigkeitsberichterstattung
Nach der Corporate Sustainability Reporting Directive (EU) 2022/2464 (CSRD) haben große Unternehmen über die Berücksichtigung und den Umgang mit sozialen und ökologischen Herausforderungen zu berichten. Ziel ist es, die bereits bestehende Richtlinie zur Berichterstattung über nicht finanzielle Informationen – also Non-Financial Reporting Directive (NFRD) – zu erweitern. Die CSRD soll erreichen, dass Unternehmen verlässliche und vergleichbare Nachhaltigkeitsinformationen bereitstellen, die Stakeholder zur Bewertung der nicht finanziellen Unternehmensleistung benötigen. Damit soll vor allem die Transparenz erhöht werden, um die Umlenkung von Investitionen in nachhaltige Technologien und Unternehmen zu fördern.
Die Zahl der deutschen Betriebe, die künftig den europäischen Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung unterliegen, steigt mit den neuen Regelungen deutlich, von zuvor etwa 500 auf 15.000 Unternehmen. Betroffene müssen durch die neuen Berichtspflichten viele Daten erheben, offenlegen und sie auf Basis der von der Europäischen Kommission teilweise schon erlassenen verbindlichen EU-Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (European Sustainability Reporting Standards – ESRS) berichten. Für die berichtspflichtigen Unternehmen gilt es daher, sich möglichst rechtzeitig mit den Anforderungen der CSRD zu beschäftigen, um die fristgerechte Erfüllung der Berichtspflichten sicherzustellen.
Ab dem Geschäftsjahr 2025 sind alle bilanzrechtlich großen Kapitalgesellschaften nachhaltigkeitsberichtspflichtig. Als groß gelten demnach Unternehmen, die zwei von drei der folgenden Kriterien überschreiten: Bilanzsumme: 25.000.000 Euro, Nettoumsatzerlöse: 50.000.000 Euro, durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres Beschäftigen: 250
Darüber hinaus sind auch nicht-berichtspflichtige Unternehmen durch Anforderungen von bzw. Nachweisen an ihre Kunden von der Nachhaltigkeitsberichterstattung betroffen.
Im ZVOonlineDialog präsentierte Jannik Lorenz, Geschäftsführer der LoNa GmbH Nachhaltigkeitsmanagement, die Grundzüge der neuen Nachhaltigkeitsberichterstattung, ging auf die Anforderungen für betroffene Unternehmen ein und beantwortete Fragen, die den über 20 Teilnehmern angesichts der Dringlichkeit und der Komplexität dieses neuen „Bürokratiemonsters“ unter den Nägeln brannten. Er stellte auch die Möglichkeit einer Unternehmenskooperation zur CSRD-Umsetzung dar, gegebenenfalls mit dem ZVO als Träger. Der ZVO wird das grundsätzliche Interesse innerhalb des Verbands ermitteln und bei Bedarf ein Modell konzipieren und anbieten. Zunächst gilt es aber abzuwarten, wann und mit welchem endgültigen Inhalt die EU-Richtlinie in nationales Recht umgesetzt wird. Sowohl in Deutschland als auch in der EU gibt es Initiativen, die Inhalte der EU-Richtlinie noch zu ändern und die Fristen nach hinten zu verschieben.
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