Verbraucher & Recht

Entfall von Israel bei TUI Mein Schiff 4 und Mein Schiff 5

Gäste der Mein Schiff 4 und Mein Schiff 5 freuen sich aktuell auf ihre bevorstehenden Kreuzfahrten ins Mittelmeer. Die Reisen unter den Bezeichnungen „Zauberhafte Inseln“, „Östliches Mittelmeer intensiv“ und „Mediterrane Inseln und Zypern“ starten jeweils in Heraklion. Die anstehenden Reisen werden aber nicht wie geplant stattfinden. TUI teilte den Betroffenen bereits am 04.12.2024 mit, dass die Anläufe in Israel, dem eigentlichen Highlight dieser Reisen, aufgrund der nach wie vor angespannten Sicherheitslage entfallen werden. „Betroffene sollten der Routenänderung noch vor Antritt der Reise schriftlich gegenüber dem Veranstalter widersprechen und sich die Geltendmachung von Ansprüchen vorbehalten“, stellen Dr. Marcus Hoffmann und Mirko Göpfert, Partner der im Verbraucherschutzrecht tätigen Kanzlei Dr. Hoffmann & Partner Rechtsanwälte, welche die Plattform Kreuzfahrt-Anwalt.de betreibt, klar.

Im Dezember 2024 erhielten Kreuzfahrer der Mein Schiff 4 und Mein Schiff 5 die Information, dass die geplanten Mittelmeertouren eine wesentliche Änderung erfahren. Ashdod und Haifa und damit das Reiseland Israel werden entfallen. Statt dieses echten Highlights werden nun zwei weitere Ziele in Griechenland angelaufen, die aus Sicht vieler Betroffener nicht annähernd so attraktiv sind. Zudem verschiebt sich im Zuge dieser Änderung der planmäßige Anlauf in Rhodos um einige Tage nach vorn.

Abweichung von der gebuchten Reise rechtfertigt Minderung gegenüber TUI

„In einem solchen Fall liegt zunächst eine Abweichung zwischen gebuchter Reise und Leistung des Veranstalters vor, die unabhängig vom Grund zur Minderung des Reisepreises berechtigt“, berichtet Rechtsanwalt Dr. Marcus Hoffmann von Kreuzfahrt-Anwalt.de. Die Rechtsprechung hierzu ist grundsätzlich verbraucherfreundlich. Vorliegend benennt TUI Sicherheitsgründe als Ursache. Dies ändert aber nichts am Bestehen eines Minderungsanspruchs, denn die einseitige Änderung der Reiseleistung ist grundsätzlich auch auf Basis entsprechender Reisebedingungen nur dann möglich, wenn die Änderung unerheblich ist. „Genau dies ist vorliegend nach unserer Auffassung und der Ansicht der Betroffenen sicher nicht der Fall, da mit den Anläufen in Israel das Highlight dieser Reisen entfällt und deshalb eine Erheblichkeit zu bejahen ist“, erklärt Rechtsanwalt Mirko Göpfert von Kreuzfahrt-Anwalt.de. 

Der Minderungsanspruch des Reisegastes ist hierbei vom Verschulden des Veranstalters gänzlich entkoppelt. Es ist völlig egal, welche Ursache die Änderung der Mittelmeerkreuzfahrten auf TUI Mein Schiff 4 und Mein Schiff 5 hat. Allein entscheidend ist, dass es sich um eine erhebliche Änderung der Reiseleistung handelt.

Widerspruch vor Reiseantritt zwar nicht zwingend, aber absolut sinnvoll

Nach Auffassung der Rechtsanwälte von Kreuzfahrt-Anwalt.de müssen Betroffene bei dieser Routenänderungen von TUI zwar nicht unbedingt im Vorfeld des Reiseantritts widersprechen, um Ansprüche gegenüber den Veranstaltern geltend machen zu können. Indessen ist es gleichwohl zu empfehlen, da es rechtlich der sicherste Weg für die Reisegäste ist.

Betroffen sind hierbei die Reisen:
Mein Schiff 4 ab Heraklion am 25.04.2025
Mein Schiff 5 ab Heraklion am 09.05.2025
Mein Schiff 5 ab Heraklion am 13.06.2025
Mein Schiff 5 ab Heraklion am 26.09.2025
Mein Schiff 5 ab Heraklion am 17.10.2025

Keinesfalls sollte man auf Minderungsansprüche verzichten oder vorschnell „Bordguthaben“ oder Vergünstigungen für künftige Reisen als Entschädigung akzeptieren. Minderungsansprüche werden in aller Regel prozentual anteilig zum Tagespreis der Kreuzfahrt berechnet und können sich schnell auf mehrere Hundert Euro summieren, was vielen Betroffenen nicht bekannt ist. „Wir empfehlen Reisegästen, der Routenänderung vor Reiseantritt zu widersprechen und sich die Geltendmachung von Ansprüchen ausdrücklich vorzubehalten. Dies sollte so erfolgen, dass der Zugang eines solchen Widerspruchs auch nachgewiesen werden kann“, erläutern die Anwälte von Kreuzfahrt-Anwalt.de. Hierdurch wird auf einfachem Weg sichergestellt, dass sich TUI nicht auf eine stillschweigende Zustimmung zu der Routenänderung berufen kann.

Über Kreuzfahrt-Anwalt.de

Kreuzfahrt-Anwalt.de ist ein Angebot der Verbraucherschutzkanzlei Dr. Hoffmann & Partner Rechtsanwälte aus Nürnberg. Kreuzfahrt-Anwalt.de bietet Verbrauchern eine kostenfreie und unverbindliche Erstprüfung etwaiger im Raum stehender Ansprüche im Zusammenhang mit Kreuzfahrten an. Nach Erstprüfung besteht für Verbraucher die Möglichkeit, eine qualifizierte außergerichtliche Interessenvertretung gegenüber dem Anbieter zu einem garantierten Festpreis zu buchen.

Entscheidend für den Erfolg eines Vorgehens gegen Großkonzerne bzw. eines „Kampfes David gegen Goliath“ ist insbesondere im Kreuzfahrtrecht die Betrachtung des Einzelfalles. Seit jeher nimmt die Kanzlei Dr. Hoffmann & Partner Rechtsanwälte aus Nürnberg die rechtlichen Interessen von Verbrauchern in wenigen, ausgewählten Rechtsgebieten wahr, die sie auf höchstem Niveau beherrscht. So vertraten die Verbraucherschützer der Kanzlei Dr. Hoffmann & Partner Rechtsanwälte bereits hunderte Mandanten erfolgreich gegen Großunternehmen und erstritten wegweisende, bundesweit beachtete Entscheidungen.

Kreuzfahrt-Anwalt.de – Ihr Lotse im Kreuzfahrtrecht.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Dr. Hoffmann & Partner Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft
Virchowstraße 20d
90409 Nürnberg
Telefon: +49 (911) 56794-00
Telefax: +49 (911) 56794-01
http://www.drhoffmann-partner.de

Ansprechpartner:
Dr. Marcus Hoffmann
Telefon: +49 (911) 56794-00
Fax: +49 (911) 657940-1
E-Mail: info@drhoffmann-partner.de
Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel