Verbraucher & Recht

Gerichte verurteilen Tipico zur Rückzahlung

Fast eine Million Euro hatte ein Mandant von CLLB Rechtsanwälte bei Online-Casinospielen und Online-Sportwetten verspielt. Er kann aufatmen. Denn das Landgericht Bielefeld hat mit Urteil vom 20. März 2025 entschieden, dass die Tipico Games Ltd. und die Tipico Co. Ltd. als Anbieter der Online-Glücksspiele ihm seine Verluste zum großen Teil ersetzen müssen – insgesamt rund 864.000 Euro. Zudem haben auch die Landgerichte Saarbrücken und Ingolstadt Tipico zur Rückzahlung von Verlusten aus Online-Sportwetten verurteilt. Grund war in allen drei Fällen, dass Tipico nicht über die nötige Zulassung verfügte, um Online-Glücksspiele in Deutschland anbieten zu dürfen. Die Urteile hat CLLB Rechtsanwälte erstritten.

Online-Glücksspiele, zu denen auch Online-Sportwetten zählen, waren in Deutschland gemäß Glücksspielstaatsvertrag in der Fassung von 2012 bis zum 30. Juni 2021 grundsätzlich verboten. Für Online-Sportwetten konnten die Veranstalter allerdings schon zuvor eine Lizenz beantragen. Die Tipico Co. Ltd. als Veranstalterin der Online-Sportwetten hat eine solche Genehmigung am 9. Oktober 2020 erhalten. „Vor diesem Datum lag jedoch keine Erlaubnis für das Veranstalten von Online-Sportwetten in Deutschland vor. Das bedeutet, dass die abgeschlossenen Verträge wegen Verstoßes gegen das Verbot aus dem Glücksspielstaatsvertrag nichtig sind und die Spieler ihre Verluste zurückverlangen können“, sagt Rechtsanwalt Steffen Liebl, CLLB Rechtsanwälte.

Tipico führt zwar regelmäßig an, dass die Konzession schon früher beantragt worden war, aber aufgrund eines Fehlers im Vergabeverfahren nicht erteilt werden konnte. Dieser Argumentation erteilten die Gerichte jedoch eine Absage. Das LG Bielefeld machte deutlich, dass das grundsätzliche Verbot bis zur Erteilung der Lizenz fortbestand und die spätere Erteilung der Genehmigung nicht rückwirkend aus dem verbotenen ein legales Online-Wettspiel mache. Das LG Saarbrücken betonte, dass die Erteilung einer Lizenz an Bedingungen wie z.B. die Einhaltung eines monatlichen Einzahlungslimits in Höhe von 1.000 Euro geknüpft ist. Wurden die Voraussetzungen nicht eingehalten, wäre eine Lizenz voraussichtlich nicht erteilt worden.

In dem Verfahren vor dem LG Bielefeld hatte der Mandant von CLLB Rechtsanwälte über eine deutschsprachige Webseite von Tipico zwischen März 2014 und dem 8. Oktober 2020 insgesamt rund 976.800 Euro verspielt. Davon entfielen ca. 39.300 Euro auf Online-Casinospiele und 937.500 Euro auf Online-Sportwetten. Weder die Tipico Games Ltd. noch die Tipico Co. Ltd. waren im streitgegenständlichen Zeitraum im Besitz einer in Deutschland gültigen Lizenz für ihr Angebot. „Da sie damit gegen das Verbot von Online-Glücksspielen gemäß § 4 Abs. 4 Glücksspielstaatvertrag 2012 verstoßen haben, haben wir für unseren Mandanten, der keine Kenntnis von dem Verbot hatte, auf die Rückzahlung seiner Verluste geklagt“, so Rechtsanwalt Liebl.

Die Klage hatte Erfolg. Das LG Bielefeld urteilte, dass die Beklagten gegen das Verbot von Online-Glücksspielen aus dem Glücksspielstaatsvertrag verstoßen haben. Die Verträge seien daher nichtig, so dass die Einzahlungen ohne Rechtsgrund erfolgt seien. Der Kläger habe daher Anspruch auf die Rückzahlung seiner Verluste abzüglich der rund 113.000 Euro, die er aus dem Ausland verspielt hatte. Dem Rückzahlungsanspruch stehe auch nicht im Wege, dass er an illegalen Online-Glücksspielen teilgenommen hat, denn es sei nicht ersichtlich, dass ihm das Verbot bekannt war.

Weiter führte das LG Bielefeld aus, dass das deutsche Verbot von Online-Glücksspielen nicht gegen europäisches Recht verstoße. Nach der Rechtsprechung des EuGH können nationale Beschränkungen zulässig sein, wenn damit Ziele des Gemeinwohls wie Jugendschutz und Spielerschutz verfolgt werden. Eine Vorlage des Verfahrens zum EuGH sei daher nicht notwendig.

Ähnlich entschied auch das LG Saarbrücken mit Urteil vom 19. März 2025. Hier hatte der Mandant von CLLB Rechtsanwälte zwischen Oktober 2016 und September 2020 über Tipico an Online-Glücksspielen teilgenommen und rund 28.000 Euro verloren.

Da Tipico nicht über die erforderliche Lizenz verfügte, um Online-Sportwetten in Deutschland anbieten zu dürfen, liege ein Verstoß gegen das Verbot aus dem Glücksspielstaatsvertrag vor, so dass die Verträge nichtig seien und der Kläger daher Anspruch auf die vollständige Rückzahlung seiner Verluste habe, so das LG Saarbrücken.

Das Gericht machte darüber hinaus deutlich, dass es unwesentlich sei, ob Tipico durch eine Unregelmäßigkeit im Vergabeverfahren nicht schon früher eine Lizenz erhalten habe. Da der Kläger mehrfach mehr als 1.000 Euro im Monat einsetzen konnte, habe sich Tipico offensichtlich nicht an das Einzahlungslimit gehalten. Die Erteilung einer Genehmigung sei daher ohnehin fraglich gewesen.

In dem Verfahren vor dem LG Ingolstadt hat der Mandant von CLLB Rechtsanwälte zwischen September 2015 und Januar 2016 über Tipico an Online-Sportwetten teilgenommen und in den wenigen Monaten rund 57.400 Euro verloren. Auch hier entschied das Gericht, dass die Verträge nichtig seien, weil Tipico nicht über die erforderliche Erlaubnis verfügte und der Kläger daher Anspruch auf die vollständige Rückzahlung seiner Verluste habe.

Den Antrag auf Aussetzung des Verfahrens bis zu einer Entscheidung des EuGH in einem ähnlichen Verfahren, wies das LG Ingolstadt mit Urteil vom 17. März 2025 zurück. Der BGH habe in seinem Beschluss vom 25. Juli 2024 bereits hinreichend deutlich gemacht, dass er Online-Sportwetten ohne die erforderliche Genehmigung für verboten hält und diese Beschränkung nicht gegen europäisches Recht verstößt. An dieser Rechtsauffassung gebe es keine vernünftigen Zweifel, so das LG Ingolstadt.

Anbieter verbotener Online-Sportwetten sind zuletzt verstärkt dazu übergegangen, Anträge auf Aussetzung des Verfahrens zu stellen. „Damit wollen sie auf Zeit spielen. Davon sollten sich Spieler nicht entmutigen lassen. Denn wie das LG Ingolstadt, lehnen immer mehr Gerichte eine Aussetzung ab. Die Urteile zeigen zudem, dass Spieler gute Chancen haben, ihre Verluste aus illegalen Online-Sportwetten zurückzufordern. Daher sollten sie ihre Forderungen jetzt geltend machen, bevor die Verjährung droht“, so Rechtsanwalt Liebl.

Mehr Informationen zu Rückzahlungsansprüchen der Spieler unter https://www.onlinecasino-geld-zurueck.de/

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