
Normandie Kapital – Betrug mit Festgeldanlagen
Grundsätzlich ist es in Deutschland verboten, Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen ohne die Erlaubnis der BaFin anzubieten. Doch das Internet wimmelt inzwischen von unseriösen Anbietern von Festgeldanlagen. Normandie-kapital.com ist eine weitere Plattform auf dieser Liste.
Solche Plattformen sind überaus professionell gestaltet, sodass der Eindruck eines seriösen Anbieters erweckt wird. Die angeblich vorhandenen sicheren Partnerbanken seien von der Bafin geprüft. Abgerundet wird dies unter Verweis auf die Einlagensicherung bis zu 100.000 Euro, was Festgeldinteressierte in trügerischer Sicherheit wähnt.
„Dieses Vorgehen ist typisch bei betrügerischen Festgeldanlagen. Die Anleger werden in Sicherheit gewogen, das böse Erwachen folgt, wenn das Geld angelegt ist und die Kunden keinen Zugriff mehr darauf haben“, so Rechtsanwalt Ruigrok van de Werve. Dann stellt sich meist heraus, dass das Geld der Anleger verschwunden ist. Bei Nachfragen wird der Kontakt häufig einfach abgebrochen und die Kunden stehen im Regen.
Unrealistische Renditeversprechen über dem gesetzlichen Leitzins, Druck auf die Anleger, schnell zu investieren oder fehlende Registrierungen bei den Regulierungsbehörden sind entsprechende Warnzeichen.
Auf der anderen Seite treten betrügerische Anbieter seriös auf, um Zweifel ihrer Opfer zu zerstreuen. Sie verwenden z.B. täuschend echt wirkende Unterlagen mit Post ID-Code und, wenn sie das Vertrauen erst gewonnen haben, eröffnen sie Konten im Namen ihrer Kunden, auf die die Opfer nach Verifizierung durch Post-ID das Geld überweisen sollen. Zugriff auf das Konto haben aber nur die Betrüger und die Anleger kommen nicht mehr an ihr Geld.
Aktuell häufen sich die Anfragen bei der Kanzlei CLLB von betroffenen Verbrauchern. „Opfer solcher betrügerischer Angebote müssen auf dem Schaden aber nicht sitzenbleiben. Auch die Bank kann in der Haftung stehen“, so Rechtsanwalt Ruigrok van de Werve. Denn Banken dürfen Zahlungsaufträge nur ausführen, wenn sie vom Kontoinhaber autorisiert sind. Bei unautorisierten Zahlungen muss die Bank gemäß § 675 u S. 2 BGB für den Schaden aufkommen. Zudem hätte der Verbraucher die Zugangsdaten für sein Konto erhalten müssen.
Während andere Kanzleien primär Strafanzeigen empfehlen, sieht die Kanzlei CLLB, je nach Fall, auch die Banken in der Verantwortung und steht Betroffenen zur kostenfreien Prüfung zur Verfügung. Sofern eine Rechtsschutzversicherung besteht, werden entsprechende Anfragen über die Kanzlei veranlasst.
Mehr Informationen zu den Möglichkeiten der Anleger bei Betrug mit Festgeldanlagen unter https://www.cllb.de/bank-und-kapitalmarktrecht/festgeldanlagen-betrug-zinsbund-de/
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