Region Hannover warnt: Private Botox-Partys sind verboten und gesundheitlich riskant
„Botox ist kein Lifestyle-Produkt, sondern ein stark wirksames Medikament mit möglichen Nebenwirkungen. Eine unsachgemäße Anwendung kann zu schwerwiegenden Komplikationen führen, von allergischen Reaktionen bis hin zu Lähmungserscheinungen“, erklärt Marlene Graf, Leiterin des Gesundheitsamts der Region Hannover. „Wir raten dringend davon ab, sich auf Botox-Partys behandeln zu lassen. Wer eine Faltenbehandlung in Erwägung zieht, sollte sich an qualifizierte Fachärzt*innen wenden.“
Botulinumtoxin ist ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel, das ausschließlich von approbierten Ärzt*innen verabreicht werden darf. Heilpraktiker*innen sowie Kosmetiker*innen ist die Anwendung dieses Mittels gesetzlich verboten. Zudem schreibt das Patientenrechtegesetz eine umfassende Aufklärung und eine Bedenkzeit vor der Behandlung vor – beides ist bei Botox-Partys meist nicht gegeben. Haftpflicht ist ein weiteres Problem: Keine deutsche Haftpflichtversicherung versichert Botox-Partys, im Fall eines Behandlungsfehlers sind Patient*innen daher ohne Schutz vor den Folgen.
Neben den rechtlichen Aspekten bestehen erhebliche medizinische Risiken. Häufig werden minderwertige oder falsch dosierte Präparate verwendet. Zudem sind die hygienischen Bedingungen außerhalb einer ärztlichen Praxis oft unzureichend, was Infektionen und andere Komplikationen begünstigt. Besonders bedenklich ist auch der häufige Konsum von Alkohol auf solchen Partys, der die Blutgerinnung beeinflussen und das Risiko für Nebenwirkungen erhöhen kann.
Wer Hinweise auf illegale Botox-Partys hat, wird gebeten, sich an die Polizei oder an das Gesundheitsamt unter E-Mail: gesundheit@region-hannover.de oder telefonisch Mo-Fr, 8 bis 13 Uhr unter 0511 616 43434 zu wenden.
Das Gesundheitsamt der Region Hannover ist für den Gesundheitsschutz aller rund 1,2 Millionen Einwohner*innen in der Region zuständig. Zu den Aufgaben des Gesundheitsamts gehört zudem die Aufsicht über die Einhaltung des Heilpraktikergesetzes. So müssen sich zum Beispiel Heilprakter*innen vor Beginn ihrer Tätigkeit beim Gesundheitsamt registrieren lassen. Aktuell sind rund 900 Heilpraktiker*innen in der Region Hannover gemeldet.
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