Finanzen / Bilanzen

Pannermayr: „Das Wohngeld-Plus-Gesetz muss nachgebessert werden“

„Das Ziel des Wohngeld-Plus-Gesetzes ist aus sozialpolitischer Sicht zu begrüßen, doch leider ist das Gesetz schlecht formuliert. Bei der Umsetzung wird das Gesetz in den Wohngeldstellen erhebliche Probleme bereiten. Ohne Änderungen des Gesetzes werden Menschen, die berechtigt für Wohngeld wären, lange auf die Bearbeitung ihres Antrags und die Auszahlung warten müssen“, erläutert der Vorsitzende des Bayerischen Städtetags, der Straubinger Oberbürgermeister Markus Pannermayr.

Zum 1. Januar 2023 soll das Wohngeld-Plus-Gesetz in Kraft treten. Das Gesetz ist vom Deutschen Bundestag verabschiedet worden und steht am Freitag, 25.11.2022, auf der Tagesordnung des Deutschen Bundesrats. Das Gesetz sieht beim Wohngeld Leistungsverbesserungen und eine Erweiterung der Antragsberechtigten vor, sowie eine dauerhafte Heizkomponente und eine Klimakomponente. Das Wohngeld soll Haushalte mit niedrigeren Einkommen unterstützen, um die hohen Lasten bei Mieten besser zu schultern. Bei den steigenden Heizkosten sollen Betroffene eine Entlastung erhalten. Damit dürfte sich nach ersten Schätzungen der Kreis der Berechtigten von bundesweit bislang 600.000 Haushalten auf zwei Millionen Haushalte erhöhen. In den Wohngeldstellen von kreisfreien Städten und Landkreisen wird zum Teil mit einer Verfünffachung der Anträge gerechnet, da sich auch viele Menschen Hoffnungen auf Entlastung machen, die nicht zum Kreis der Berechtigten zählen und deren Anträge daher bearbeitet und abgelehnt werden müssen.

„Wir stehen erneut vor dem Problem, dass wegen der Ankündigungen von Verbesserungen die Erwartungen der Menschen hoch sind: Nachrichten vom Wohngeld-Plus-Gesetz wecken Hoffnungen. Bisweilen laufen schon seit Herbst in den Wohngeldstellen Anfragen und Anträge auf neue Leistungen ein, obwohl das Gesetz noch gar nicht verabschiedet ist“, berichtet Pannermayr aus der Praxis: „Somit stoßen hohe Erwartungen auf die Realitäten eines ungenügend formulierten Gesetzes. Leider sind bei den Gesetzesberatungen auf Bundesebene die von den kommunalen Spitzenverbänden eingebrachten Vorschläge zu einem schlankeren Vollzug der Regeln und für beschleunigte Verfahren nicht berücksichtigt worden. Am Beispiel des Wohngelds zeigt sich ein elementarer Webfehler bei der Gesetzgebung, der leider allzu oft zu monieren ist: Es gibt Probleme bei der Umsetzung, wenn Erfahrungen aus der Praxis und kommunale Anregungen nicht beim Formulieren von neuen Gesetzen berücksichtigt werden.“

Die Hauptprobleme für die Wohngeldstellen in kreisfreien Städten und Landkreisen sind Personalmangel und fehlende Software. Bereits jetzt sind die Ämter wegen der angespannten Personalsituation und vielfältiger Herausforderungen nach der Corona-Pandemie und mit der Unterbringung von Flüchtenden aus der Ukraine unterbesetzt. Dies sorgt aktuell für lange Bearbeitungszeiten und Rückstau bei der Bearbeitung von Anträgen auf Wohngeld. Eine Verdreifachung bei der Zahl der Anträge kann ohne eine Mehrung des Personals nicht geschafft werden. Allerdings lässt sich Personal nicht kurzfristig auf dem leeren Arbeitsmarkt finden. Neu gewonnenes Personal muss erst in die komplexe Materie des Sozialverwaltungsverfahrens eingearbeitet werden. Darüber hinaus müssen Büro-Räume und IT-Infrastruktur zusätzlich geschaffen werden. Es fehlt auch die Anpassung der zur Abwicklung nötigen Software-Fachverfahren. Diese Verfahren dürften wohl erst im Lauf des Jahres 2023 einsetzbar sein.

„Politik auf Bundesebene und Landesebene muss die hohe Erwartungshaltung der Menschen auf mögliche neue Leistungen beim Wohngeld und bei Heizkostenzuschüssen dämpfen“, fasst Pannermayr die Forderungen aus der kommunalen Praxis zusammen: „Das Wohngeld-Plus-Gesetz darf erst zum 1. Juli 2023 in Kraft treten, da das Gesetz nicht auf die Schnelle umzusetzen ist. Die achtseitigen Antragsformulare müssen verschlankt werden. Das gesamte Verfahren muss vereinfacht werden, damit die Anträge für die Betroffenen dann zügig bearbeitet werden können. Der Freistaat Bayern muss Landkreisen und kreisfreien Städten den zusätzlichen Personalaufwand finanzieren.“

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