Verbraucher & Recht

Datenleck bei WhatsApp: Halbe Milliarde Handynummern gestohlen

Rund eine halbe Milliarde WhatsApp-Kontakte stehen seit Mitte November 2022 in einem Hackerforum zum Verkauf. Darunter sollen sich laut Medienberichten auch sechs Millionen deutsche Rufnummern befinden. Der Hacker hat dem Online-Fachmagazin Cybernews einen kleinen Datensatz zur Verfügung gestellt. Alle Nummern waren über WhatsApp erreichbar, so Cybernews. Die Verbraucherkanzlei Dr. Stoll & Sauer bietet WhatsApp-Nutzern eine kostenlose anwaltliche Erstberatung im Online-Check an. Derzeit besteht noch keine Möglichkeit, eine Betroffenheit vom WhatsApp-Datenleck überprüfen zu lassen. Ist der Check möglich, prüft Dr. Stoll & Sauer die Betroffenheit. Wer jedoch zu den Betroffenen gehört dem ist ein sogenannter immaterieller Schaden entstanden. WhatsApp hätte die Daten besser schützen müssen. Daraus ergibt sich ein Anspruch auf Schadensersatz. Dr. Stoll & Sauer gehört zu den führenden Kanzleien im Verbraucherschutz. Mehr Infos zum Thema Datenleck beispielsweise bei Facebook und Datenschutz gibt es auf unserer Website.

WhatsApp-Nachrichten von Unbekannten schnell löschen

Unternehmen, Behörden und Arbeitgeber sammeln Daten von Verbrauchern, verarbeiten sie, nutzen sie für ihre Zwecke und verdienen damit oft auch Geld. Allerdings wird mit den personenbezogenen Daten manchmal leichtfertig umgegangen, so dass es zu Verstößen gegen datenschutzrechtliche Normen kommt. Das Unternehmen Meta ist zum Beispiel am Landgericht Zwickau aufgrund eines Datenlecks beim Tochterunternehmen Facebook zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe von 1000 Euro verurteilt worden. Das Gericht machte deutlich: Facebook hätte die gestohlenen Daten besser schützen müssen. Auch der vorliegende Fall des Messenger-Dienstes WhatsApp zeigt, wie schnell hochsensible Daten von Kunden plötzlich für Dritte einsehbar und abgreifbar sind. Auch hier hätte das Unternehmen die Daten besser schützen müssen. WhatsApp gehört auch zur Meta-Gruppe wie Facebook:

  • Rund 500 Millionen WhatsApp-Kontakte hat ein Hacker beim Messenger-Dienst erbeutet. Wie er an die Daten herangekommen ist, lässt sich derzeit nicht klären. Der Hacker hat gegenüber dem Onlinemagazin Cybernews von „eigenen Methoden“ gesprochen.
  • Das Magazin „Cybernews" spekuliert über eine automatisierte Suche nach möglichen Kontakten. Dahinter könnte auch ein "Scraping" stecken. Beim "Scraping" werden öffentlich zugängliche Daten im großen Stil zusammengetragen. Die AGB von WhatsApp verbietet das jedoch ausdrücklich.
  • Was kann den Betroffenen passieren? Aktuell drohen "nur" ungebetene Kontaktaufnahmen. Sollten Verbraucher Nachrichten von unbekannten Usern erhalten, ist Vorsicht angesagt. Insbesondere wenn Links in den Nachrichten angefügt sind oder um Geldüberweisungen gebeten wird. Ist der Absender der Nachricht unbekannt, sollte die Nummer am besten blockiert werden.
  • Kriminelle sammeln durch Datenlecks wie jetzt bei WhatsApp hochsensible personenbezogene Daten und generieren auf diese Weise E-Mails oder SMS, um Schadsoftware auf Computern oder Handys zu installieren. Letztlich geht es um das Abgreifen von Geld.
  • Ob WhatsApp-Nutzer betroffen sind, lässt sich aktuell leider noch nicht überprüfen. Gut möglich, dass altgediente Dienste wie haveibeenpwned.com die Datensätze bald integrieren werden und eine seriöse Überprüfung zu lassen. Ist diese Überprüfung möglich, so übernimmt die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer den Vorgang für ihre Mandaten.

Fazit: Der vorliegende Fall zeigt aus Sicht der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer deutlich, wie unvorsichtig Unternehmen mit den Daten ihrer Kunden umgehen. Letztlich ist den Betroffenen durch das Datenleck ein immaterieller Schaden entstanden. Die Betroffenen wissen nicht, was mit ihren von Kriminellen abgegriffenen Daten geschehen wird. Hier liegt ein klarer Verstoß gegen die europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) vor. Deutsche Gerichte sprechen von Datenlecks und Datenschutz-Verstößen Betroffenen mittlerweile hohe Schadensersatzsummen zu.

Die Chancen der Verbraucher auf Schadensersatz sind enorm gestiegen. Das gilt für alle Facetten des Datenschutzes – also Schufa-Angelegenheit, Sicherheitslücken in Unternehmen wie jüngst bei Twitter, Otto, Kaufland, Facebook, WhatsApp, Revolut und generell Verstößen gegen den Datenschutz. Die Kanzlei rät Verbrauchern daher zur anwaltlichen Beratung. Im kostenfreien Online-Check und der kostenlosen Erstberatung zeigen wir Möglichkeiten auf, den Schaden zu minimieren und Schadensersatz einzuklagen.

Datenleck bei Facebook: Was ist jetzt für Betroffene zu tun?

Im Frühjahr 2021 sorgte ein Datenleck bei Facebook für Schlagzeilen. Millionen von Nutzerdaten tauchten in einem Hacker-Forum auf. Und die Sorgen der Verbraucher waren berechtigt. Mittlerweile werden viele E-Mail-Konten mit Spams und täuschend echt wirkenden Nachrichten überhäuft. Bisher sind Facebook und der Mutterkonzern Meta ungeschoren davongekommen. Doch damit ist nun Schluss. Das Landgericht Zwickau hat mit Urteil vom 14. September 2022 Facebook zur Zahlung von 1000 Euro Schadensersatz verurteilt. Einem User sei durch das Datenleck ein immaterieller Schaden im Sinne der europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) entstanden (Az.: 7 O 334/22). Beim Facebook-Datenleck hat das Unternehmen die Daten der Kunden nur unzureichend vor Hacker-Angriffen geschützt. Hier wird klar, dass Verbraucher sich wehren können. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer rät Verbrauchern daher zur anwaltlichen Beratung. Im kostenfreien Online-Check und der kostenlosen Erstberatung zeigen wir Möglichkeiten auf, den Schaden zu minimieren und Schadensersatz einzuklagen. Wir prüfen auch, ob Verbraucher von einem Datenleck betroffen sind.

Was können Verbraucher unternehmen, um sich jetzt nachträglich vor weiteren kriminellen Angriffen zu schützen? Und was ergibt Sinn, um sich zukünftig vor Zugriffen von Dritten zu schützen?

  1. Das Facebook-Passwort sollte geändert werden. Dabei ist es ratsam, die Regeln für ein starkes Passwort zu beachten. Den Ratschlag zur Änderung von Passwörtern sollte auch bei anderen Internet-Accounts beherzigt werden.
  2. Auch das Passwort für den E-Mail-Account sollte geändert werden. Es macht generell Sinn, Passwörter häufig zu ändern. Das gilt auch vor allem fürs Online-Banking.
  3. Mehrere E-Mail-Accounts für unterschiedliche Internet-Aktivitäten sind auch sinnvoll also beispielsweise fürs Einkaufen, für die sozialen Medien oder für Familie und Freunde. Wenn ein Konto geknackt wurde, hält sich der Schaden in Grenzen.
  4. Finger weg von E-Mails und SMS von unbekannter Herkunft. Links oder Anhänge in solchen Nachrichten niemals öffnen. Die E-Mails sollten auch nicht beantwortet werden.
Über die Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der führenden Kanzleien im Verbraucher- und Anlegerschutzrecht. Mit der Expertise von 40 Anwälten und Fachanwälten steht die Kanzlei in allen wichtigen Rechtsgebieten den Mandanten in den Standorten Lahr, Stuttgart, Kenzingen und Ettenheim zur Verfügung. Die Kanzlei ist unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht sowie den Abgasskandal spezialisiert. Hinzu kommen die Themen Arbeits-, IT-, Versicherungs-, Reise- und Verwaltungsrecht. Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führten die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG, handelten für 260.000 Verbraucher einen 830-Millionen-Vergleich aus. Aktuell führen die Inhaber in einer Spezialgesellschaft die Musterfeststellungsklage gegen die Mercedes-Benz Group AG. Im JUVE Handbuch 2019/2020 wird die Kanzlei für ihre Kompetenz beim Management von Massenverfahren als marktprägend erwähnt.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Einsteinallee 1/1
77933 Lahr
Telefon: +49 (7821) 923768-0
Telefax: +49 (7821) 923768-889
http://www.dr-stoll-kollegen.de

Ansprechpartner:
Dr. Ralf Stoll
Geschäftsführer
Telefon: +49 (7821) 9237680
Fax: +49 (7821) 923768889
E-Mail: Ralf.Stoll@dr-stoll-kollegen.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel